Wir beraten Städte und Gemeinden in Fragen der Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung und Entwicklung. Wir wirken bei der Aufstellung der Städtebauförderungsprogramme, insbesondere der Prüfung der Förderanträge und Erarbeitung von Programmvorschlägen für das Finanz- und Wirtschaftsministerium mit. Im Rahmen der Abwicklung der Städtebauförderungsprogramme bewilligen wir eingeplante und zahlen wir bewilligte Finanzhilfen aus und prüfen die Abrechnung geförderter Maßnahmen.
Weitere Informationen zur Förderung der städtebaulichen Erneuerung finden Sie hier.
Wir fördern die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur sowie die Netzwerkbildung (Clusterförderung) mit Mitteln der Europäischen Union.
Weitere Informationen zur Wirtschaftsförderung finden Sie in unserem Themenportal.
Wir fördern die kommunale Tourismus-Infrastruktur und sind für die Prädikatisierung von Kur- und Erholungsorten zuständig.
Weitere Informationen sowie Antragsvordrucke finden Sie hier.
Wir entscheiden über Widersprüche gegen Bescheide der Unteren Behörden, die auf der Grundlage des Wohngeldgesetzes (Wohngeld) und des Landeswohnraumfördergesetzes ergangen sind.
Wir üben die Fachaufsicht über die Unteren Verwaltungsbehörden aus.
Weitere Informationen zum Wohnungswesen finden Sie in unserem Themenportal.
Wir entscheiden über Widersprüche gegen Bescheide der unteren Verwaltungsbehörden (Landratsämter, Stadtkreise, Große Kreisstädte und Verwaltungsgemeinschaften), die auf der Grundlage der Gewerbeordnung und deren Nebengesetze ergangen sind. Hierzu gehören
Wir haben die Fachaufsicht über die unteren Verwaltungsbehörden und sind für die Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft gemäß § 36 Gewerbeordnung zuständig.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Themenportal.
Wir entscheiden über Widersprüche gegen Bescheide der Gaststättenbehörden (untere Verwaltungsbehörden sowie Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften mit eigener Baurechtszuständigkeit), die auf der Grundlage des Landesgaststättengesetzes und der Gaststättenverordnung ergangen sind, wie z. B.
Für Regelungen der Sperrzeit ist das Referat 16 zuständig.
Darüber hinaus sind wir für Fragen zur Anwendung der Vorschriften des Landesnichtraucherschutzgesetzes in Gaststätten (und Spielhallen) zuständig.
Wir üben die Fachaufsicht über die Gaststättenbehörden aus.
Wir sind für die Errichtung, Besetzung und Aufhebung von Meisterprüfungsausschüssen für zulassungspflichtige Handwerke (Anlage A der Handwerksordnung) bei den Handwerkskammern Karlsruhe und Mannheim zuständig.
Darüber hinaus entscheiden wir über Widersprüche gegen Bescheide der Meisterprüfungsausschüsse in zulassungspflichtigen Handwerken und gegen Handwerksuntersagungen der unteren Verwaltungsbehörden bei unerlaubter Handwerksausübung.
In diesem Zusammenhang sind wir zuständig für die
Daneben entscheiden wir über Widersprüche gegen Bescheide der unteren Verwaltungsbehörden, die auf der Grundlage der Preisangabenverordnung ergangen sind.
Wir üben die Fachaufsicht über die Stadt- und Landkreise beim Vollzug der Vorschriften des Preisrechts und der Vorschriften des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes aus.
Stefani FrankRegierungsdirektorin 0721 926-7502 stefani.frank@rpk.bwl.de
Dr. Thorsten ReinhardtRegierungsdirektor 0721 926-7580 thorsten.reinhardt@rpk.bwl.de