Rheinhochwasserdamm XXIII und die Ankerbrücke bei Rastatt/Plittersdorf

Rheinhochwasserdamm (RHWD) XXIII bei Rastatt

Kontakt

Projektleitung

Christina Wessels
0721 926-7455

Öffentlichkeitsbeteiligung

Karina Speil
0721 926-7695

RHWD-XXIII@rpk.bwl.de

Zahlen & Fakten

Lage:
Im Landkreis Rastatt, Dammabschnitt von Wintersdorf bis zur Murg

Länge im Bestand:
ca. 8,3 km

Aktueller Stand

In Planung.

Termine

Derzeit keine aktuellen Termine.

Fragen und Antworten zum Projekt


Bildquelle: thodonal - stock.adobe.com

Das Projekt

Ausgangslage

Der projektierte Abschnitt des RHWD XXIII ist 8,3 km lang und erstreckt sich von der Rheinbrücke bei Rastatt/Wintersdorf bis zur Murgmündung nördlich von Rastatt/Plittersdorf. Er befindet sich überwiegend auf Gemarkung Rastatt, nur die ersten ca. 500 m im Süden verlaufen auf Gemarkung Iffezheim. Entlang Plittersdorf verläuft der Damm in direkter Ortslage.

Die Umgebung ist geprägt durch Auwald und Wiesenflächen, landseitig auch durch Wald und Ackerflächen. Auf gesamter Länge begrenzt der Dammabschnitt den ökologisch wertvollen Naturraum im Tiefgestade zwischen Wintersdorf und der Murg.

Der Damm ist sanierungsbedürftig. Im Dammertüchtigungsprogramm des Landes wurde er mit hoher Priorität bewertet.

Umgesetzte Sofortmaßnahmen im Projektbereich

Für einen bei Hochwasser auffälligen und kurzfristig zu sanierenden Teilabschnitt von ca. 150 m nördlich von Plittersdorf wurde bereits im Januar und Februar 2020 eine Spundwand in die wasserseitige Böschungsschulter als Sofortmaßnahme eingebracht.

Bei den großen Hochwasserereignissen im Jahr 2021 hat sich gezeigt, dass eine weitere Sofortmaßnahme bei Plittersdorf kurzfristig erforderlich ist. Dazu wurde im Herbst/Winter 2022 auf einer Länge von ca. 70 m die landseitige Böschung durch eine Berme verstärkt.

An der Murgmündung in den Rhein schließt sich an den RHWD XXIII der Linke Murg-Flügeldamm an. Aufgabe des Flügeldamms ist die schadlose Einleitung des Murgabflusses in den Rhein. Der Flügeldamm ist nicht so hoch wie die Rheindämme und wird bei seltenen Hochwasserereignissen überströmt. Um Schäden am Erddamm oder gar dessen Zerstörung bei Überströmen vorzubeugen, wurde im Winter 2022/2023 eine Spundwand in die murgseitige Böschungsoberkante eingebracht.

Ziele der Maßnahme

Die Dammertüchtigung erfolgt im Rahmen des „Dammertüchtigungsprogramms des Landes Baden-Württemberg“. Mit dem geplanten Ausbau und der Sanierung des Dammes soll der Hochwasserschutz verbessert werden. Dabei werden die Standsicherheit und die Zugänglichkeit im Hochwasserfall (Dammverteidigung) optimiert.

Außerdem leistet die Dammertüchtigung gemeinsam mit den Rückhalteräumen des Integrierten Rheinprogramms (IRP) einen Beitrag zur Wiederherstellung des vor dem Ausbau des Oberrheins unterhalb der Staustufe Iffezheim vorhandenen Hochwasserschutzes. Dies entspricht einem Abflussvermögen des Rheins von 5.000 m³/s im Bereich von Maxau und somit einem rund 200-jährlichen Hochwasserschutz.

Die Ertüchtigung eines Hochwasserschutzdammes erfolgt nicht immer als Dammsanierung auf der bestehenden Trasse, sondern es wird generell bei Dammertüchtigungsprojekten auch geprüft, ob Dammrückverlegungen zur Revitalisierung ehemaliger Auelebensräume möglich und sinnvoll sind.

Bei Dammrückverlegungen wird dem Fluss mehr Raum gegeben, das wirkt sich positiv auf den Hochwasserschutz und auf die Entwicklung wertvoller Lebensräume für seltene und geschützte Arten aus.

Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie beim RHWD XXIII hat sich gezeigt, dass der Projektbereich bei Rastatt herausragende Chancen für die Reaktivierung der naturschutzfachlich wertvollen Auen an den Rhein bietet. Daher werden zwei Dammabschnitte, einer nördlich und einer südlich von Plittersdorf auf einer neuen Trasse geplant, um dem Rhein wieder mehr Raum zu geben.

Im Rahmen der Ertüchtigungsplanung werden neben der Sanierung auf der bestehenden Trasse auch Möglichkeiten zur Dammrückverlegung (DRV) geprüft, um neben dem Hochwasserschutz auch Ziele des Naturschutzes und der Gewässerökologie umzusetzen. Ein positiver Effekt einer Rückverlegung der Dammtrasse wäre beispielsweise die Reaktivierung ehemaliger Auelebensräume, die wichtiger Lebensraum für viele seltene und wertgebende Tiere und Pflanzen sind.

Geplante Maßnahmen

Der Landesbetrieb Gewässer hat die Machbarkeit von Dammrückverlegungen im Rahmen einer Machbarkeitsstudie (zip) mit begleitenden Arbeitsgruppen prüfen lassen. Als Ergebnis der Machbarkeitsstudie wurden zwei Vorzugsvarianten für Dammrückverlegungsbereiche nördlich und südlich von Plittersdorf erarbeitet. Für diese Bereiche wird die Planung als Dammrückverlegung weiterverfolgt.

Entlang der Ortslage Plittersdorf und südlich des Schöpfwerkes Wintersdorf soll die Sanierung des Dammes auf der bestehenden Trasse erfolgen.

Im Zuge der Sanierung wird überall dort, wo es möglich ist, der neue Damm als Erdbauregelprofil mit landseitigem Dammverteidigungsweg nach den anerkannten Regeln der Technik ausgebaut. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse wird in der Ortslage Plittersdorf ein Sonderprofil geplant.

Informieren Sie sich

Öffentlichkeitsbeteiligung

Zur Planung wurde ein Projektbegleitkreis (PBK) eingerichtet. Mitglieder des Projektbegleitkreises sind Vertreterinnen und Vertreter der Fachbehörden der Stadt Rastatt, des Landratsamtes Rastatt, der Kommunalpolitik, des Regierungspräsidiums sowie der anerkannten Verbände. Auch weitere für das Vorhaben relevante Interessensgruppen sind eingebunden, etwa die Fischergilde Plittersdorf oder der Naturschutzverein Rastatter Rheinaue und der PAMINA Rheinpark.

Alle Themen der Planung werden im Projektbegleitkreis diskutiert, Anmerkungen werden geprüft und fließen soweit möglich in den Planungsprozess ein.

Pressemitteilungen

BeschreibungDateitypGröße
Pressemitteilung vom 04.12.2023: Ergebnisse der Machbarkeitsstudie - Regierungspräsidium Karlsruhe plant Dammrückverlegung und Renaturierung der Rheinauen pdf 1 MB
Pressemitteilung vom 09.02.2023: Projektbegleitkreis tagte heute, 9. Februar 2023, zum aktuellen Planungsstand pdf 144 KB
Pressemitteilung vom 27.10.2022: Bodenerkundungen im Dammhinterland ab 7. November 2022 bis voraussichtlich Ende Februar 2023 pdf 65 KB
Pressemitteilung vom 28.09.2022: Vorgezogene Sicherungsmaßnahme südlich von Plittersdorf ab Dienstag, 4. Oktober 2022 - Sanierung des linken Murg-Flügeldamms im Oktober 2022 - Einschränkungen für den Radverkehr ab Dienstag, 4. Oktober 2022 pdf 3 MB
Pressemitteilung vom 19.10.2021: Vorstellung des aktuellen Projektstands im Gemeinderat der Stadt Rastatt pdf 2 MB
Pressemitteilung vom 24.02.2021: Auftaktsitzung des Projektbegleitkreises - Möglichkeiten von Dammrückverlegungen werden geprüft pdf 50 KB
Pressemitteilung vom 04.01.2021: Durchführung von Bodenerkundungen am Rheinhochwasserdamm pdf 2 MB
Pressemitteilung vom 24.11.2020: Durchführung von Bodenerkundungen am Rheinhochwasserdamm pdf 59 KB
Pressemitteilung vom 09.03.2020: Sofortmaßnahme bei Rastatt-Plittersdorf früher fertig als geplant - Beginn der Vermessungsarbeiten für Gesamtstrecke von Rastatt-Wintersdorf bis zur Murg ab Mitte März 2020 pdf 66 KB
Pressemitteilung vom 07.01.2020: Sofortmaßnahme nördlich von Plittersdorf - Sanierung des Dammabschnitts durch das Regierungspräsidium Karlsruhe ab Mitte Januar 2020 pdf 418 KB
Pressemitteilung vom 26.11.2019: Sofortmaßnahme nördlich von Plittersdorf - Regierungspräsidium Karlsruhe saniert 150 Meter langen Dammabschnitt ab Januar 2020 pdf 52 KB

Planung

Fragen und Antworten zum Projekt

Der Damm in diesem Abschnitt muss saniert werden, um den Hochwasserschutz weiterhin sicherzustellen. Seine Priorität wurde im Dammertüchtigungsprogramm des Landes als hoch eingestuft.

Zunächst werden Grundlagendaten erhoben. Dazu werden zum Beispiel Bodenerkundungen, Vermessungen und Kartierungen von Flora und Fauna sowie der Nutzungen durchgeführt. Die Grundlagendaten sind Voraussetzung für die Planung.

Bei Dammertüchtigungsprojekten wird dann geprüft, ob eine Rückverlegung des Dammes ins Hinterland sinnvoll und machbar ist. Die Rastatter Rheinaue gehört zu den bedeutendsten noch vorhandenen Überflutungsauen entlang des freifließenden Rheins in Baden-Württemberg. Hier sind Reste der ehemals weit verbreiteten Auenlandschaft in teilweise noch guter Ausprägung vorhanden. Eine Dammrückverlegung in diesem Bereich lässt daher eine rasche Wiederbesiedlung der Rückverlegungsfläche durch auetypische Arten erwarten.

Die Machbarkeit wurde im Rahmen einer Machbarkeitsstudie gemeinsam mit zahlreichen Akteuren unterschiedlicher Fachbereiche aus dem Raum Rastatt geprüft und eine Vorzugstrasse für eine machbare Dammrückverlegung erarbeitet. In den Bereichen in denen die Dammrückverlegung möglich ist, wird diese planerisch weiterverfolgt. In den Dammabschnitten bei Wintersdorf und entlang der Ortslage Plittersdorf, in denen keine Rückverlegung möglich ist, erfolgt die Sanierungsplanung für die bestehende Dammtrasse.

Neben der Sanierung auf der Trasse wurden auch verschiedene Varianten größerer und kleinerer Dammrückverlegungen geprüft und verglichen. Dabei wurden wasserwirtschaftliche und naturschutzfachliche Kriterien, sowie die Flächennutzung betrachtet. Außerdem wurden auch die Kosten berücksichtigt.

Alle betrachteten Alternativen und ihre Bewertung sind in der Machbarkeitsstudie detailliert aufgeführt. Die Machbarkeitsstudie ist als Dokument unter "Planung" abrufbar.

Die Voraussetzungen dafür sind, dass

  • die Dammrückverlegung in einem Gebiet erfolgen soll, welches früher einmal ein Überschwemmungsgebiet war,
  • die betreffende Fläche als Rückhaltfläche geeignet ist
  • und überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit der Nutzung der Fläche als Rückhalteraum nicht entgegenstehen.

Dies ist im Wasserhaushaltsgesetz geregelt.

Bei einer Dammrückverlegung bekommt der Fluss zukünftig mehr Raum. Dafür wird im Hinterland ein zusätzlicher Damm gebaut, der bestehende Damm kann entfallen.

Bei Dammrückverlegungen vergrößert sich die Fläche, die an das Überflutungsgeschehen des Rheins angebunden wird.

Vor vielen Jahren verlief der Rhein in Schleifen und hatte wertvolle Auen. Die Kraft des Wassers hat eine große Vielfalt von Lebensräumen geschaffen. Diese gingen im Zuge der Rheinbegradigung (1817-1876) verloren.

Ehemals abgetrennte Auen stehen in den Dammrückverlegungsbereichen bei Hochwasser wieder zur Verfügung. Dadurch werden Hochwasserereignisse natürlich reguliert und naturschutzfachlich wertvolle Auelebensräume wiedergewonnen, die dann durch seltene auetypische Arten wiederbesiedelt werden können.

Die breitere Überschwemmungsaue ermöglicht dynamische Prozesse, die der fortschreitenden Entkopplung von Fluss und Aue entgegenwirken. Die Dammrückverlegung führt auch zu einer Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltsund wirkt klimawandelbedingten Rückgängen der Bodenfeuchte im Rückverlegungsbereich entgegen. Außerdem fördern die Dammrückverlegungen die CO2-Speicherung.

In den zukünftigen Rückverlegungsbereichen können sich Lebensräume für viele geschützte Arten der Artengruppen Pflanzen, Vögel, Säugetiere, Amphibien und Insekten entwickeln (beispielsweise: Sibirische Schwertlilie, Pirol, Bechsteinfledermaus, Gelbbauchunke und Großer Schillerfalter).

Die Landschaft wird sich im Fall einer Dammrückverlegung durch den Bau neuer Dämme im Hinterland verändern. Der Bereich zwischen dem heutigen Damm und der neuen Dammtrasse wird dann bei Hochwasserereignissen als Überflutungsraum dienen. So kann eine Auelandschaft entstehen, die sich zum Teil als Auwald entwickelt, die in Teilen aber auch eine extensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung zulässt.

Wird der Damm auf der bestehenden Trasse ertüchtigt, dann wird dessen Bausubstanz soweit möglich in den neuen Dammquerschnitt mit einbezogen und abgetragenes Material vor Ort wiederverwendet.
In den Dammabschnitten, in denen durch die Rückverlegung ein neuer Damm entsteht, wird der Bestandsdamm nicht mehr benötigt und weitestgehend zurückgebaut. Die beiden Dammrückverlegungsbereiche sollen zeitlich nacheinander in verschiedenen Bauabschnitten entstehen. Damit kann geeignetes Material des abgetragenen Altdamms vom ersten Bauabschnitt beim Neubau der rückverlegten Dammtrasse im zweiten Bauabschnitt Verwendung finden.

In den zukünftigen Rückverlegungsbereichen wird es weiterhin extensive Landwirtschaft geben können. Die intensive Landwirtschaft wird in Flächen außerhalb der Rückverlegung möglich sein. Waldbestände werden sich langfristig an das veränderte Überflutungsgeschehen anpassen und zu Auwald.

Durch bauliche Maßnahmen wird sichergestellt, dass es zu keinem zusätzlichen schadbringenden Grundwasseranstieg im Bereich der Bebauung kommen wird.

Der Landesbetrieb Gewässer im Regierungspräsidium Karlsruhe wird als Vorhabenträger eine Planung zur Genehmigung bei der Planfeststellungsbehörde beim Landratsamt Rastatt einreichen. Das dann folgende Planfeststellungsverfahren ist ein formalisiertes Verwaltungsverfahren durch das mittels Beschluss festgelegt wird, ob ein Vorhaben umgesetzt werden darf.

Bildergalerie

Weitere Informationen

Sie wollen wissen wie ein Planfeststellungsverfahren verläuft, was ein Beteiligungsscoping ist oder allgemeine Informationen zum Dammertüchtigungsprogramm oder Integrierten Rheinprogramm (IRP)? Hier finden Sie Informationen dazu.

Planungsleitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung
Planfeststellungsverfahren
Dammertüchtigungsprogramm Baden-Württemberg

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