Das Regierungspräsidium Karlsruhe weist darauf hin, dass zusätzlich zum ganzjährigen Sonntagsfahrverbot an allen Samstagen vom 1. Juli bis 31. August 2018 aufgrund der Ferienreiseverordnung Beschränkungen für den schweren Lkw-Verkehr gelten. Die Maßnahmen sind für einen reibungslosen Ferienreiseverkehr notwendig.
Im Regierungsbezirk Karlsruhe sind die Bundesautobahnen A 8 und A 61 komplett von dem Verbot betroffen. Im Zuge der A 5 im Regierungsbezirk Karlsruhe ist der Abschnitt zwischen Darmstädter Kreuz (Hessen) und Karlsruhe-Süd vom Verbot umfasst. Für die Autobahn A 6 gilt das Verbot zwischen der Anschlussstelle Schwetzingen/Hockenheim und dem Autobahnkreuz Nürnberg-Süd (Bayern).
Im Einzelnen gelten folgende Kriterien:
5. Sonntagsfahrverbot: Das an Sonn- und Feiertagen von 00.00 bis 22.00 Uhr für das gesamte Straßennetz geltende Fahrverbot (§ 30 Abs. 3 StVO) gilt unverändert.
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