Am 13. November fand unter Vorsitz von Regierungspräsidentin Nicolette Kressl die zweite Verteilungsrunde für den Ausgleichsstock für das Programmjahr 2018 beim Regierungspräsidium Karlsruhe statt. „Auch das Ergebnis der Steuerschätzung aus November 2018 hat zu keiner wesentlichen Änderung der Einschätzung der guten wirtschaftlichen Verhältnisse geführt. Hervorzuheben ist, dass sich die seit Jahren sehr gute konjunkturelle Entwicklung bei den Kommunen auf vielfältige Weise positiv auswirkt. Die meisten Kommunen erleben eine andauernde positive Entwicklung ihrer Kommunalfinanzen. Trotz reger Investitionstätigkeit geht vielerorts die Verschuldung im Kernhaushalt zurück oder steigt allenfalls geringfügig an. Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus halten sich die Belastungen für den zusätzlichen Schuldendienst in einem überschaubaren Rahmen. Die durch die gute Einnahmesituation bedingte steigende Eigenfinanzierungskraft versetzt die Kommunen in die Lage, steigende Eigenlasten zur Finanzierung von Investitionen verstärkt aus eigener Kraft zu tragen“, so die Regierungspräsidentin zu Beginn der Sitzung zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der Gemeinden.In der zweiten Verteilungsrunde bewilligte der Verteilungsausschuss Investitionshilfen aus dem Ausgleichstock von insgesamt rund 10,7 Millionen Euro an 31 Gemeinden. Damit werden 36 Investitionsvorhaben mit einem Investitionsvolumen von rund 69,2 Millionen Euro gefördert, die der Herstellung oder Sanierung notwendiger kommunaler Einrichtungen dienen. Förderschwerpunkte sind mit einem Gesamtbetrag von rund 3,1 Millionen Euro Maßnahmen an Schulen, gefolgt von Kindergärten mit etwa 2,4 Millionen Euro. In den beiden Sitzungen des Jahres 2018 hat der Verteilungsausschuss insgesamt Investitionszuschüsse aus dem Ausgleichstock von rund 22,4 Millionen Euro an finanzschwache Gemeinden vergeben mit denen ein Investitionsvolumen von insgesamt rund 132,8 Millionen Euro verbunden ist.Die im Jahr 2018 insgesamt bewilligten Investitionshilfen entfallen auf die Gemeinden in den Landkreisen wie folgt:
Was ist der Ausgleichstock?
Der Ausgleichstock ist ein Fonds für leistungsschwache Gemeinden. Aus der Finanzausgleichsmasse, die den Zweck hat, der Gesamtheit der Gemeinden zusätzliche Einnahmen zu verschaffen und gleichzeitig übermäßige Finanzkraftunterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden auszugleichen, fließen derzeit landesweit rund 87 Millionen Euro in den Fonds. Dieser Betrag wird auf die vier Regierungsbezirke nach einem gesetzlich festgelegten Schlüssel verteilt. Entsteht bei einer Gemeinde ein besonderer Finanzbedarf, so können Zuweisungen aus dem Ausgleichstock gewährt werden.
Die Zuweisungen aus dem Ausgleichstock ersetzen fehlende Eigenmittel der Gemeinden. Sie können auch zusätzlich zu einer anderen öffentlichen Förderung bewilligt werden. Über die Bewilligung entscheiden Verteilungsausschüsse, die bei jedem der vier Regierungspräsidien eingerichtet und mit je drei kommunalen und zwei staatlichen Vertretern besetzt sind.
Investitionshilfen aus dem Ausgleichstock 2018
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