Als Stelle für die Bekanntmachung einer Benachrichtigung ist seit 1. Juni 2014 der Internetauftritt des Regierungspräsidiums Karlsruhe bestimmt.Öffentliche Zustellungen aus dem Bereich Asyl / Ausweisungen / allg. Ausländerrecht erfolgen gemäß § 11 (2) LVwZG ausschließlich an dieser Stelle. (pdf, 10 KB)