B 3/B 36 - Neubau einer Eisenbahnüberführung (EÜ) über einen Radweg bei/nördlich von Rastatt

Die Planfeststellungsbehörde übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der eingestellten Unterlagen.

Maßgebend für den Planfeststellungsbeschluss sind die in der jeweiligen Gemeinde/Stadt offengelegten, festgestellten Planunterlagen.