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01.09.2020 | EUROPA: Bereiten Sie Ihr Unternehmen auf das Ende des Brexit Übergangszeitraums vor

Am 31.01.2020 hat das Vereinigte Königreich die Europäische Union verlassen. Allerdings haben sich die EU und das Vereinigte Königreich auf einen Übergangszeitraum bis zum 31.12.2020 geeinigt. Während dieses Zeitraums gelten im Vereinigten Königreich noch EU Regelungen, es gibt also noch keine zoll- oder steuerrechtlichen Auswirkungen.

Mit dem Ende des Übergangszeitraums werden sich allerdings gravierende Auswirkungen für die öffentlichen Verwaltungen, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger ergeben, ob mit oder ohne Abkommen. Deshalb unterstützt die EU Kommission die Vorbereitungen für das Ende des Übergangszeitraums.

Konsultieren Sie den Steuer- und Zollleitfaden der EU Kommission