Das Ministerium für Jugend, Kultus und Sport Baden-Württemberg hat gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes durch öffentliche Bekanntmachung die Verordnung des Sozialministeriums und des Kultusministeriums über die Wiederaufnahme des Betriebs in den Musikschulen und Jugendkunstschulen vom 5. Mai 2020 am 05. Mai 2020 notverkündet. Gemäß § 4 dieser Verordnung tritt die Verordnung am 6. Mai 2020 in Kraft.
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