Aktuelle Meldung

07.05.2019 | STÄDTEBAUFÖRDERUNG: Städtebauförderung 2020: Städte und Gemeinden können bis 31. Oktober 2019 Anträge stellen

Die Antragsfrist für die Programme der städtebaulichen Erneuerung für das Jahr 2020 läuft: ab sofort bis zum 31. Oktober

„Die Städtebauförderung ist für unsere Kommunen ein wichtiger Baustein, um aktuelle städtebauliche und gesellschaftliche Aufgaben zu bewältigen. Dazu zählen beispielsweise die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum sowie die Entwicklung und der Erhalt lebendiger und lebenswerter Quartiere“, sagte Wirtschafts- und Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. „Dabei ist auch die Sicherung des gebauten kulturellen Erbes, das den Bürgerinnen und Bürgern ihr vertrautes Umfeld bewahrt, sowie die Schaffung wichtiger Gemeinbedarfseinrichtungen wichtige Ziele unserer Förderung.“

... Mehr in der Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau vom 23.04.2019​ und auf unserer Homepage​.​