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07.05.2020 | CORONAVIRUS: Schrittweise Öffnung von Gastronomie und Beherbergungsbetrieben

Ab dem 18. Mai dürfen in Baden-Württemberg die Gastronomie im Außen- und Innenbereich sowie die Ferienwohnungen und Campingplätze wieder schrittweise öffnen. In einem weiteren Schritt folgen ab 29. Mai sonstige Beherbergungsbetriebe wie Hotels sowie Freizeitparks.

Nach dem gestrigen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz, die Entscheidung über die Öffnung von Gastronomie und Beherbergungsstätten für den Tourismus den Ländern zu überlassen, hat sich Ministerpräsident Winfried Kretschmann mit dem zuständigen Minister Guido Wolf dazu verständigt.

Stufenweise Öffnung unter strengen Auflagen
„Der Landesregierung ist es weiterhin wichtig, in Stufen vorzugehen, um bei einer erneuten Zunahme der Infektionszahlen bestmöglich zuordnen zu können. Zunächst erhalten die Gastronomie im Außen- und Innenbereich sowie die Ferienwohnungen und Campingplätze in Baden-Württemberg ab dem 18. Mai 2020 die Möglichkeit, wieder schrittweise öffnen zu können“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Campingplätze dürfen für touristische Übernachtungen im Caravan, im Reisemobil oder in festen Mietunterkünften sowie für das Dauercamping geöffnet werden, sofern sie eine autarke Versorgung sicherstellen. Die Sanitärbereiche der entsprechenden Anlagen bleiben zunächst geschlossen. Gleiches gilt für Wohnmobilstellplätze.

... Mehr in der Pressemitteilung des Staatsministeriums Baden-Württemberg vom 07.05.2020.