Die Allgemeinverfügung über die befristete Einrichtung zusätzlicher Betriebsstellen und Satelliten von nach § 108 Nr. 1 oder Nr. 2 SGB V zugelassenen Krankenhäusern gemäß § 7 Absatz 1 des Landeskrankenhausgesetzes Baden-Württemberg (LKHG BW) begründet in der Coronavirus SARS-CoV-2 Pandemie vom 16.04.2020 können Sie hier einsehen:
Aktuelle Meldung