Mit der fünften Änderung der Corona-Verordnung beschließt die Landesregierung vorsichtige Lockerungen im Bereich von Wirtschaft und Schulen. Das Vorgehen orientiert sich am Schutz der Gesundheit und steht gleichzeitig im Einklang mit den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessen.
Das Kabinett hat am 17. April im Umlaufverfahren die fünfte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung beschlossen. Diese regelt unter anderem die Vorschriften zur Kontaktbeschränkung und die Frage, welche Einrichtungen, Geschäfte und Gastronomiebetriebe geöffnet werden können beziehungsweise geschlossen bleiben müssen. Die Basis der notwendigen Anpassungen bildet der Rahmenbeschluss aus der gestrigen Sondersitzung des Kabinetts zu den Entscheidungen, die Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin am vergangenen Mittwoch getroffen haben. Die neuen Regelungen für Geschäfte gelten ab Montag, 20. April.
... Mehr in der Pressemitteilung der Landesregierung Baden-Württemberg vom 17.04.2020.