Aktuelle Meldung

18.03.2020 | FÜR ARBEITGEBER: Berechtigungsschein zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zum Zwecke der Berufsausübung (Berufspendlerverkehr)

Grenzüberschreitendes Reisen aus berufsbedingten Gründen oder zur Ausübung einer Berufstätigkeit zur Durchführung von Vertragsleistungen bleibt – unabhängig von der Staatsangehörigkeit – zulässig. Der Bund hat seit dem 18. März 2020 eine bundesweit einheitliche Grenzübertrittsbescheinigung eingeführt.

Das Formular für die Grenzübertrittsbescheinigung ist online verfügbar.

Die bisher ausgestellten Bescheinigungen des Landes Baden-Württemberg behalten bis zum 31.03.2020 weiter ihre Gültigkeit.