Baden-Württemberg möchte die Bedingungen für Fußgängerinnen und Fußgänger in den Kommunen verbessern. Daher hat das Verkehrsministerium (VM) die Hürden für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen (FGÜ) gesenkt und einen Planungsleitfaden zu den vereinfachten Regeln zur Anlage und Ausstattung von Zebrastreifen erstellt. Mit dem Aktionsprogramm "Sichere Straßenquerung" erhalten darüber hinaus sechs Kommunen die Chance auf eine Unterstützung des Landes bei der Einrichtung sicherer FGÜ.
Bewerbungen von Städten oder Gemeinden können noch bis zum 27.09.2019 eingereicht werden. Der Bau von FGÜ ist zudem über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) förderfähig und die Programmaufnahme für entsprechende Anträge auch unterjährig möglich. Informationen zum Aktionsprogramm finden Sie auf der Homepage des VM sowie im dazugehörigen Faltblatt.
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