„Für alle Halter von Geflügel und Vögeln im Land besteht die Notwendigkeit zu erhöhter Wachsamkeit und strikter Einhaltung der Biosicherheits- beziehungsweise Hygienemaßnahmen, um einer Ansteckung ihrer Hausgeflügel- und Vogelbestände mit dem Vogelgrippevirus zu verhindern“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Mittwoch (12. Februar) in Stuttgart. Am 7. Februar 2020 wurde der Ausbruch der Geflügelpest mit dem hochpathogenen Influenza A-Virus vom Serotyp H5N8 (HPAI H5N8) in einem Geflügelbestand im Hohenlohekreis amtlich festgestellt. Damit ist diese Tierseuche seit dem umfangreichen Seuchengeschehen im Winter 2016/2017 erstmals wieder in Baden-Württemberg nachgewiesen worden. Nach bisherigem Kenntnisstand wurde das Virus in den Ausbruchbetrieb im Hohenlohekreis über Wildvögel eingetragen.
... Mehr in der Pressemitteilung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz B.-W. vom 12.02.2020.