Den Regierungspräsidien in Baden-Württemberg wurde die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Anträgen zur Entschädigung für Verdienstausfälle nach dem Infektionsschutzgesetz (§§ 56,57 und 58) übertragen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist für Antragsteller aus dem Regierungsbezirk Karlsruhe die zuständige Stelle.
Über die Seite www.ifsg-online.de können Sie über ein Online-Verfahren einen Antrag auf Entschädigung stellen. Dort finden Sie neben dem Antragformular nützliche Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen und zur Antragstellung.
Telefonische Erreichbarkeit: 0721/926-8828