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22.04.2020 | CORONAVIRUS: Land erlaubt Öffnung größerer Geschäfte mit abgetrennter Verkaufsfläche

Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern können künftig durch Abtrennung von Verkaufsflächen in begrenztem Umfang öffnen. Nach einer Gerichtsentscheidung ändert das Land die Richtlinie zur Öffnung von Einrichtungen des Einzelhandels.

Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen erklärten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: „Wir haben die Verwaltungsgerichtsentscheidung zur Kenntnis genommen. Das Land wird auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichten und das Wirtschaftsministerium wird durch eine Änderung der Gemeinsamen Richtlinie zur Öffnung von Einrichtungen des Einzelhandels ermöglichen, dass Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern durch Abtrennung von Verkaufsflächen in begrenztem Umfang öffnen können.“

... Mehr in der Pressemitteilung des Staatsministeriums Baden-Württemberg vom 22.04.2020.