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24.04.2020 | CORONAVIRUS: Kabinett beschließt sechste Anpassung der Corona-Verordnung

Das Kabinett hat am Donnerstag, 23. April 2020, im Umlaufverfahren die sechste Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung beschlossen. Darin ist unter anderem das verpflichtende Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung im Öffentlichen Personennahverkehr sowie in den Verkaufsräumen von Ladengeschäften geregelt. Die neue Regelung gilt ab dem kommenden Montag, 27. April 2020.

... Mehr in der Pressemitteilung des Staatsministeriums Baden-Württemberg vom 23.04.2020.