Das Kabinett hat am Donnerstag, 23. April 2020, im Umlaufverfahren die sechste Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung beschlossen. Darin ist unter anderem das verpflichtende Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung im Öffentlichen Personennahverkehr sowie in den Verkaufsräumen von Ladengeschäften geregelt. Die neue Regelung gilt ab dem kommenden Montag, 27. April 2020.
... Mehr in der Pressemitteilung des Staatsministeriums Baden-Württemberg vom 23.04.2020.