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24.04.2020 | STÄDTEBAUFÖRDERUNG: Städtebauförderungsprogramm 2021 startet - Städte und Gemeinden können bis 1. Oktober 2020 Anträge stellen

Die Antragsfrist für die Programme der städtebaulichen Erneuerung für das Jahr 2021 läuft: Ab sofort bis zum 1. Oktober 2020 können alle Städte und Gemeinden im Land Anträge für Zuschüsse aus der Städtebauförderung beim jeweiligen Regierungspräsidium stellen. „Die Städtebauförderung hat sich in den letzten 50 Jahren als lernendes Programm immer wieder an die neuen, jeweils aktuellen Herausforderungen angepasst. Sie ist mit ihren vielfältigen Förderschwerpunkten ein dauerhaft verlässlicher Partner der Kommunen und bietet Planungssicherheit“, sagte Wirtschafts- und Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

„Mit Hilfe der Städtebauförderung können unsere Städte und Gemeinden aktuelle gesellschaftliche Aufgaben in Angriff nehmen. Dabei geht es beispielsweise um die Bereitstellung von dringend benötigtem Wohnraum durch Umnutzung und Aktivierung von Flächen und leerstehenden Immobilien oder auch um die Stärkung und Revitalisierung von bestehenden Zentren“, so die Ministerin weiter. Ziele der Förderung seien außerdem die Sicherung des gebauten kulturellen Erbes, das den Bürgerinnen und Bürgern ihr vertrautes Umfeld bewahrt, und die Schaffung wichtiger Gemeinbedarfseinrichtungen – genauso wie unverzichtbare Maßnahmen zur Bewältigung des Klimawandels.

... Mehr in der Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg vom 24.04.2020.