Aktuelle Meldung

27.07.2020 | ALLGEMEINVERFÜGUNG: Zwingende Erforderlichkeit der Krankenhäuser für die Notfallversorgung

Die "Allgemeinverfügung aufgrund von § 7 Absatz 1 Satz 1 des Landeskrankenhausgesetzes Baden-Württemberg (LKHG BW) in Verbindung mit § 26 Absatz 2 Nummer 3 Alternative 2 des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesauschusses über die Erstfassung der Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß § 136 Absatz 4 SGB V zur befristeten Ausweisung aller baden-württembergischen Krankenhäuser als für die Gewährleistung der Notfallversorgung zwingend erforderlich" vom 27.07.2020 können Sie hier einsehen:

Allgemeinverfügung "Zwingende Erforderlichkeit der Krankenhäuser für die Notfallversorgung" (pdf, 28 KB)