Heute (27.12.) wurden vier Verordnungen der Regierungspräsidien zu den Flora-Fauna-Habitat-Gebieten im Land im Gesetzblatt Baden-Württemberg veröffentlicht. Die Verordnungen legen die Außengrenzen der insgesamt 212 FFH-Gebiete im Maßstab 1:5.000 fest sowie die konkreten naturschutzfachlichen Ziele, um die in den Gebieten geschützten Lebensräume und Arten dauerhaft erhalten und entwickeln zu können.
... Mehr in der Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg vom 27.12.2018