Pressemitteilung

Ausgleichstock: Regierungspräsidium vergibt in erster Verteilungsrunde rund 12,7 Millionen Euro an 42 Gemeinden; Förderungsschwerpunkte sind Maßnahmen in Kindergärten, in Schulen und im Feuerlöschwesen

​Anlage:  Liste der geförderten Objekte (pdf, 300 KB)

Am gestrigen Dienstag, 7. Juli 2020, fand unter Vorsitz von Regierungs-präsidentin Sylvia M. Felder die erste Verteilungsrunde des Ausschusses für die Mittelverteilung des Ausgleichstocks beim Regierungspräsidium Karlsruhe im Programmjahr 2020 statt.

Der Ausschuss bewilligte Investitionshilfen von insgesamt rund 12,7 Millionen Euro an 42 Gemeinden. „Damit werden 47 Investitionsvorhaben mit einem Investitionsvolumen von rund 72 Millionen Euro gefördert, die der Herstellung oder Sanierung notwendiger kommunaler Einrichtungen dienen. Die Förderschwerpunkte liegen mit einem Gesamtbetrag von rund 4,7 Millionen Euro bei Kindergärten, gefolgt von Schulen mit einem Bewilligungsvolumen von rund 3,4 Millionen Euro sowie bei Anträgen aus dem Bereich des Feuerlöschwesens in Höhe von 2,2 Millionen Euro“, so Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder.

Zu Beginn der Sitzung ging Frau Felder zunächst auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinden ein. Während zum Zeitpunkt der Antragstellung durch die Kommunen auf Basis der Steuerschätzung vom Spätjahr 2019 noch von stabilen Verhältnissen auf hohem Niveau ausgegangen werden konnte, sind diese Annahmen durch die aktuelle Corona-Pandemie nun nicht mehr gegeben.

Bei der jüngsten Steuerschätzung vom Mai 2020 habe der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ mit wie noch nie in seiner 65-jähigen Geschichte dagewesenen Unwägbarkeiten zurechtkommen müssen. Dauer und Ausgang der Pandemie seien ebenso wie deren weltweiten finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen derzeit ungewiss. Die Prognosen sollen deshalb bereits Anfang September im Rahmen einer Interims-Steuerschätzung fortgeschrieben werden.

Heruntergebrochen auf das Bundesland Baden-Württemberg müssten die Gemeinden, Städte und Kreise in diesem Jahr mit rund 3,6 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen rechnen als noch im Herbst 2019 prognostiziert. Eine aktuelle Umfrage durch die kommunalen Landesverbände Baden-Württem¬berg habe im Ergebnis zu weiteren saldierten Mindereinnahmen und Mehrausgaben im Umfang von rund 780 Millionen Euro geführt. Auch wenn die konkreten Auswirkungen der verschiedenen Rettungsschirme durch Bund und Länder sowie konjunkturunterstützende Maßnahmen einschließlich investiver Förderprogramme zum jetzigen Zeitpunkt nicht vollständig abschätzbar wären, sei von einer sich deutlich verschlechternden haushaltswirtschaftlichen Lage der Kommunen auszugehen.

Die geförderten Einzelmaßnahmen sind dem Anhang zu entnehmen.

Hiervon entfallen auf die Gemeinden im Landkreis

Calw

2.505.000 €

Freudenstadt

39.000 €

Karlsruhe

357.000 €

Neckar-Odenwald-Kreis

3.928.000 €

Rastatt

1.716.000 €

Rhein-Neckar-Kreis

4.165.000 €

Summe

12.710.000 €

Was ist der Ausgleichstock?
Der Ausgleichstock ist ein Fonds für leistungsschwache Gemeinden. Aus der Finanzausgleichsmasse, die den Zweck hat, der Gesamtheit der Gemeinden zusätzliche Einnahmen zu verschaffen und gleichzeitig übermäßige Finanzkraftunterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden auszugleichen, fließen derzeit landesweit rund 97 Millionen Euro in den Fonds. Dieser Betrag wird auf die vier Regierungsbezirke nach einem gesetzlich festgelegten Schlüssel verteilt. Entsteht bei einer Gemeinde ein besonderer Finanzbedarf, so können Zuweisungen aus dem Ausgleichstock gewährt werden. Die Zuweisungen aus dem Ausgleichstock ersetzen fehlende Eigenmittel der Gemeinden. Sie können auch zusätzlich zu einer anderen öffentlichen Förderung bewilligt werden. Über die Bewilligung entscheiden Verteilungsausschüsse, die bei jedem der vier Regierungspräsidien eingerichtet und mit je drei kommunalen und zwei staatlichen Vertretern besetzt sind.