Pressemitteilung

Ausgleichstock: Regierungspräsidium vergibt in zweiter Verteilungsrunde rund 10,5 Millionen Euro an 21 Städte und Gemeinden

Förderschwerpunkte sind Maßnahmen in Schulen und Kindergärten

In der zweiten Verteilungsrunde beim Ausgleichstock, die wegen der aktuellen Corona-Pandemie nicht wie üblich in einer Sitzung stattfinden konnte und durch ein Umlaufverfahren ersetzt wurde, bewilligte der Verteilungsausschuss Investitionshilfen von insgesamt rund 10,5 Millionen Euro an 21 Städte und Gemeinden. Damit werden 24 Investitionsvorhaben mit einem Investitionsvolumen von rund 47 Millionen Euro gefördert, die der Herstellung oder Sanierung notwendiger kommunaler Einrichtungen dienen. Förderschwerpunkte sind mit einem Gesamtbetrag von rund 5 Millionen Euro Maßnahmen an Schulen, gefolgt von Kindergärten mit circa 3,7 Millionen Euro. Die geförderten Einzelmaßnahmen sind dem Anhang zu entnehmen.

„In den beiden diesjährigen Verteilungsrunden hat der Ausschuss Investitionshilfen aus dem Ausgleichstock von insgesamt rund 23,2 Millionen Euro an finanzschwache Gemeinden vergeben. Mit diesen Zuweisungen ist ein Investitionsvolumen von insgesamt rund 119 Millionen Euro verbunden“, resümiert Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder das Verteilungsjahr 2020.

Von den im Jahr 2020 insgesamt bewilligten Investitionshilfen entfallen auf die Gemeinden im Landkreis

Calw ​​6.884.000 €
​Enzkreis​90.000 €
​Freudenstadt​39.000 €
​Karlsruhe​2.679.000 €
​Neckar-Odenwald-Kreis​4.165.000 €
​Rastatt​2.235.000 €
​Rhein-Neckar-Kreis​7.185.000 €
​Summe:23.277.000 €
  

Was ist der Ausgleichstock?

Der Ausgleichstock ist ein Fonds für leistungsschwache Gemeinden. Aus der Finanzausgleichsmasse, die den Zweck hat, der Gesamtheit der Gemeinden zusätzliche Einnahmen zu verschaffen und gleichzeitig übermäßige Finanzkraftunterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden auszugleichen, fließen derzeit landesweit rund 97 Millionen Euro in den Fonds. Dieser Betrag wird auf die vier Regierungsbezirke nach einem gesetzlich festgelegten Schlüssel verteilt. Entsteht bei einer Gemeinde ein besonderer Finanzbedarf, so können Zuweisungen aus dem Ausgleichstock gewährt werden. Die Zuweisungen aus dem Ausgleichstock ersetzen fehlende Eigenmittel der Gemeinden. Sie können auch zusätzlich zu einer anderen öffentlichen Förderung bewilligt werden. Über die Bewilligung entscheiden Verteilungsausschüsse, die bei jedem der vier Regierungspräsidien eingerichtet und mit je drei kommunalen und zwei staatlichen Vertretern besetzt sind.

Anlage:Liste der geförderten Vorhaben 2. Verteilungsrunde (pdf, 28 KB)