Pressemitteilung

Ausgleichstock: Regierungspräsidium vergibt rund 11,7 Millionen Euro Fördergelder an 46 Gemeinden - Regierungspräsidentin Nicolette Kressl: Sportstätten sind Förderungsschwerpunkte

​Unter Vorsitz von Regierungspräsidentin Nicolette Kressl fand am 17. Juli 2018 die diesjährige erste Verteilungsrunde für den Ausgleichstock statt. Der Verteilungsausschuss bewilligte Investitionshilfen von insgesamt 11,7 Millionen Euro an 46 Gemeinden. „Gefördert werden damit 49 Investitionsvorhaben mit einem Investitionsvolumen von rund 63,6 Millionen, die der Herstellung oder Sanierung notwendiger kommunaler Einrichtungen dienen. Dies ist ein erneuter Beitrag, um den ländlichen Raum noch stärker und zukunftsfester zu machen“, betonte Kressl.

Zunächst gab die Präsidentin einen Überblick über die wirtschaftliche Situation der Gemeinden: nach der jüngsten Mai-Steuerschätzung sei mit wachsenden Steuereinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden zu rechnen. Die Prognosen der Steuerschätzung aus dem November 2017 würden damit erneut übertroffen. Dieses erfreuliche Ergebnis sei Folge der anhaltend guten Konjunktur in Deutschland. Das Wirtschaftswachstum setze sich fort, Löhne und Gehälter stiegen weiter und die positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt leiste hier ebenso einen Beitrag. Die derzeitige Prognose für die Steuereinnahmen der Kommunen liegt im Vergleich zum Vorjahr bundesweit bei einer Steigerung um 0,7 Milliarden Euro auf 110,2 Milliarden Euro. Die durch die gute Einnahmesituation bedingte steigende Eigenfinanzierungskraft versetze die Gemeinden in die Lage, steigende Eigenlasten zur Finanzierung von Investitionen verstärkt aus eigener Kraft zu tragen.

Mit einem Gesamtbetrag von rund 4,1 Millionen Euro liegt der Förderschwerpunkt bei Sportstätten, gefolgt von Schulbaumaßnahmen mit einem Volumen von rund 2,5 Millionen Euro sowie Straßen- und Verkehrseinrichtungen in Höhe von 2,1 Millionen Euro.

Gesamtfördervolumen pro Landkreis im Regierungsbezirk Karlsruhe:

Calw

1.948.000 €

Freudenstadt

1.561.000 €

Karlsruhe

3.204.000 €

Neckar-Odenwald-Kreis

3.427.000 €

Rastatt

710.000 €

Rhein-Neckar-Kreis

868.000 €

 

11.718.000 €

Die angehängte Liste informiert über die geförderten Einzelmaßnahmen.

Was ist der Ausgleichstock?

Der Ausgleichstock ist ein Fonds für leistungsschwache Gemeinden. Aus der Finanzausgleichsmasse, die den Zweck hat, der Gesamtheit der Gemeinden zusätzliche Einnahmen zu verschaffen und gleichzeitig übermäßige Finanzkraftunterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden auszugleichen, fließen derzeit landesweit rund 87 Millionen Euro in den Fonds. Dieser Betrag wird auf die vier Regierungsbezirke nach einem gesetzlich festgelegten Schlüssel verteilt. Entsteht bei einer Gemeinde ein besonderer Finanzbedarf, so können Zuweisungen aus dem Ausgleichstock gewährt werden.

Die Zuweisungen aus dem Ausgleichstock ersetzen fehlende Eigenmittel der Gemeinden. Sie können auch zusätzlich zu einer anderen öffentlichen Förderung bewilligt werden. Über die Bewilligung entscheiden Verteilungsausschüsse, die bei jedem der vier Regierungspräsidien eingerichtet und mit je drei kommunalen und zwei staatlichen Vertretern besetzt sind.

Geförderte Einzelmaßnahmen (pdf, 107 KB)