Pressemitteilung

Ausweisung der Fauna-Flora-Habitat-Gebiete - Verkündung der Verordnung im Gesetzblatt - Regierungspräsidentin Nicolette Kressl: Verordnung führt zu mehr Rechtssicherheit

​Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat zur Festlegung von 48 Fauna-Flora-Habitat-Gebieten eine Rechtsverordnung erlassen. Diese FFH-Verordnung wurde heute (27. Dezember 2018) im Gesetzblatt verkündet.

Grundlage der FFH-Verordnung ist die FFH-Richtlinie der Europäischen Union. Die Richtlinie hat zum Ziel, die in ihr aufgeführten, natürlichen Lebensräume sowie wildlebenden Tiere und Pflanzen in Europa dauerhaft zu erhalten. Die Europäische Kommission hat gefordert, die bestehenden Gebiete rechts-verbindlich auszuweisen und flurstückscharf im Maßstab 1:5.000 abzugrenzen (bisher 1:25.000). Außerdem werden Erhaltungsziele für die betreffenden Lebensraumtypen sowie die zu erhaltenden Pflanzen- und Tierarten in den einzelnen FFH-Gebieten festgelegt. Eine Umsetzung in den Regierungsbezirken in Baden-Württemberg erfolgt durch FFH-Verordnungen.

Im März 2018 wurde das Ausweisungsverfahren der FFH-Verordnung bekannt gemacht. Im Rahmen eines  Anhörungsverfahren für Kommunen sowie Verbände und einer Auslegung für die Bürgerinnen und Bürger konnten zu der FFH-Verordnung Stellungnahmen sowie Anregungen und Bedenken abgegeben werden.

Hierbei gingen im Regierungspräsidium Karlsruhe 463 Stellungnahmen ein. 260 Privatpersonen trugen Ihre Anregungen und Bedenken zum Verordnungsentwurf vor, während  von 122 Kommunen, 24 Verbänden und 57 Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen zur Entwurfsfassung verfasst wurden. Schwerpunktmäßig wurde die Herausnahme von Flächen aus wirtschaftlichen und infrastrukturellen Gründen angeregt. Darüber hinaus wurden Vorschläge für Erweiterungen der FFH-Gebiete sowie Formulierungsvorschläge für die Erhaltungsziele der FFH-Lebensraumtypen und -arten vorgetragen. Die eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie Stellungnahmen wurden fachlich sowie rechtlich vollumfänglich geprüft und - soweit fachlich und rechtlich vertretbar - im Verfahren berücksichtigt. In den kommenden Tagen erhält jeder, der sich an dem Verfahren beteiligt hat ein Antwortschreiben auf seine vorgebrachte Stellungnahme, Anregungen oder Bedenken, in welchem ausführlich auf den Hintergrund sowie die Entscheidung des Regierungspräsidiums eingegangen wird.

„Die Verordnung führt zu mehr Rechtssicherheit und kann dazu beitragen, Verwaltungsverfahren wie die Bauleitplanung künftig zu beschleunigen. Ebenso werden die Außengrenzen vor Ort nun eindeutig nachvollziehbar sein. Für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter aus der Land- und Forstwirtschaft ergeben sich durch die Verordnung keine Änderungen. Für sie sind nach wie vor die schon seit vielen Jahren bekannten Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes entscheidend, wonach Projekte, Pläne oder eine Bewirtschaftung den Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet nicht verschlechtern dürfen“, so Regierungspräsidentin Nicolette Kressl.

Die Inhalte der Verordnung sowie deren Anlagen werden beim Regierungspräsidium Karlsruhe für die Dauer von zwei Wochen ausgelegt und sind zudem im Internet unter

FFH-Verordnung RP Karlsruhe

einsehbar.

Weitere Informationen stehen im Internet unter:

http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/alias.xhtml?alias=ffh_vo

www.um.baden-wuerttemberg.de