Pressemitteilung

B 28 Grünmettstetten – L 355, Bauabschnitt 2: Ausbau „Rauher Stich“ - Scoping – Termin am 17.12.2019 im Landratsamt Freudenstadt um 14 Uhr 30, Einlass ab 14 Uhr

​Die Straßenbaubehörde im Regierungspräsidium Karlsruhe plant als Vorhabenträger den Ausbau der B 28 zwischen Grünmettstetten und der L 355.

Die Gesamtmaßnahme besteht aus zwei Bauabschnitten:
Bauabschnitt 1: Beseitigung des Bahnübergangs „Seehaus“
Bauabschnitt 2: Ausbau des Streckenabschnitts „Rauher Stich“

Der erste, westliche Bauabschnitt wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit als eigenständiges Projekt vorgezogen und befindet sich derzeit im Vorentwurf. Im Rahmen dessen soll die geplante Vorzugsvariante im nächsten Schritt durch Land und Bund freigegeben werden.

Der zweite Bauabschnitt schließt im Westen an den ersten Bauabschnitt an und erstreckt sich östlich bis zur L 355, wo in Zukunft ein Anschluss an die B 28 zur Ortsumfahrung Horb-Hohenberg hergestellt werden kann. Aktuell befindet sich der zweite Bauabschnitt in der Vorplanung. Hierbei werden die konkreten Grundlagen für die Planung ermittelt.

Im Rahmen der Vorplanung wird unter anderem eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Um Informationen zum notwenigen Inhalt, Umfang und zur Detailtiefe der UVP zu sammeln, führt die Planfeststellungsbehörde einen öffentlichen Scoping - Termin durch bei dem Träger öffentlicher Belange und Verbände die Möglichkeit haben, ihre Hinweise für die UVP zu kommunizieren. Stellungnahmen beim Scoping -Termin sollten sich vorrangig auf den Gegenstand, den Umfang und die Methoden der UVP sowie zum erforderlichen Inhalt und Umfang der Angaben des UVP-Berichts erstrecken.

Der Termin findet am Dienstag, den 17.12.2019, 14 Uhr 30, im Großen Sitzungssaal im Landratsamt Freudenstadt, Herrenfelder Straße 14, 72250 Freudenstadt, statt. Einlass ist ab 14 Uhr.

Neben den betroffenen Fachbehörden und Umweltverbänden ist auch die interessierte Öffentlichkeit herzlich zu dieser Veranstaltung eingeladen

Hinweis für die Medien:
Bitte beachten Sie, dass Bild- und Tonaufnahmen nur vor Beginn und nach Ende der Veranstaltung beziehungsweise in den Pausen möglich sind.

Weitere Informationen zum Termin finden sich in den Scopingunterlagen und auf der Projekthomepage.

Scopingunterlagen:
Scopingverfahren

Projekthomepage:
B 28, Rauher Stich