Im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe werden vom 11. bis 15. Mai 2020 auf der Bundesstraße 32 zwischen Horb-Haugenstein und Rauschbartkurve geologische Erkundungsarbeiten zur Vorbereitung des vierten Bauabschnittes zur Herstellung der Ortsumfahrung Horb, Neckartalquerung, durchgeführt. Hierzu ist im genannten Zeitraum eine halbseitige Sperrung der Bundesstraße notwendig. Der Verkehr wird durch eine Lichtsignalanlage geregelt.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe bittet die Anwohner und Verkehrsteilnehmer für die Belastungen und Behinderungen um Verständnis.
Weitere Informationen zur Maßnahme „B 32 Ortsumfahrung Horb - Teil Neckartalbrücke“ finden Sie auf der Projektseite auf der Homepage des Regierungspräsidiums.
Informationen zu aktuellen Straßenbaustellen im Internet unter www.baustellen-bw.de.
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