Aufgrund der zuletzt unterschiedlichen Medienberichterstattung zur Baumaßnahme „B 32 - Neckartalquerung mit Hochbrücke Horb“ informiert das Regierungspräsidium nachfolgend über den aktuellen Sachstand.
Erster Bauabschnitt
Die Arbeiten im ersten Bauabschnitt wurden im Oktober des letzten Jahres begonnen. Dieser Bauabschnitt beinhaltet den Neubau des Überführungsbauwerkes am Verkehrsknoten L 396/ B 32 in Nordstetten sowie die vorbereitenden Untersuchungen auf der Gemarkung Nordstetten und am Rauschbart. Die Arbeiten im ersten Bauabschnitt laufen derzeit noch weitestgehend nach dem vorgesehenen Projektzeitplan. Danach soll das Bauwerk in Nordstetten bis zur Jahresmitte hergestellt werden. Im Zuge der Baumaßnahme hat die bauausführende Firma zur Feststellung von Hohlräumen im karstigen Untergrund und zur Festlegung der Gründungssohle für die Brückenwiderlager zunächst nach Vertrag Erkundungsbohrungen durchgeführt. Diese mussten unerwartet bis in Tiefen von rund 24 Metern abgeteuft werden. Durch die erforderlichen gutachterlichen Überprüfungen ist es kurzzeitig zu Bauunterbrechungen und Verzögerungen gekommen, die aber auf die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme Neckartalquerung keinen Einfluss haben. Bereits diese Woche haben die Gründungsarbeiten für die Brücke und die anschließenden Stützwände begonnen.
Zweiter Bauabschnitt
Die Planungen und vorbereitenden Arbeiten für den zweiten Bauabschnitt sind nahezu abgeschlossen. Dieser umfasst den Erd- und Straßenbau sowie die Herstellung der weiteren Bauwerke auf der Gemarkung Nordstetten. Das Ausschreibungsverfahren wird voraussichtlich im April des Jahres gestartet. Der Baubeginn soll in der zweiten Jahreshälfte erfolgen. Auch diese Arbeiten liegen noch im Plansoll.
Dritter Bauabschnitt
Im dritten Bauabschnitt ist die Herstellung der Talbrücke vorgesehen. Die Entwurfsplanung liegt derzeit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Genehmigung vor. Parallel dazu werden bereits die Ausschreibungsunterlagen für die Hochbrücke und die Planung der zugehörigen Baubehelfe erstellt. Durch eine Modifizierung des bislang geplanten Bauverfahrens sind aufgrund der Erkenntnisse aus den oben genannten Baugrundaufschlüssen im ersten Bauabschnitt an den Stützenstandorten und den erforderlichen Hilfsunterstützungen zusätzliche Aufschlussbohrungen zur Prüfung des Untergrundes auf Hohlstellen erforderlich. Diese Arbeiten stehen noch aus. Aufgrund dessen wird sich eine zeitliche Verzögerung des Baubeginns ergeben, die sich dann auch auf die Fertigstellung des Gesamtprojektes auswirken wird. Derzeit wird davon ausgegangen, dass das europaweite Ausschreibungsverfahren in der zweiten Jahreshälfte gestartet und Mitte des nächsten Jahres mit der baulichen Umsetzung begonnen werden kann.
Vierter Bauabschnitt
Der vierte Bauabschnitt beinhaltet den Erd- und Straßenbau sowie die Herstellung von Hangsicherungsmaßnahmen und Stützwänden auf der Seite Rauschbart. Die Rodungsarbeiten sind nahezu abgeschlossen, so dass geologische Untersuchungen und Vermessungsarbeiten als Grundlage für die erforderliche detaillierte Ausführungsplanung durchgeführt werden können. Die Ausschreibung dieser Leistungen und der Start für die bauliche Umsetzung erfolgt im nächsten Jahr.
Wann die Gesamtmaßnahme dem Verkehr übergeben werden kann, hängt im Wesentlichen von den Ergebnissen der oben genannten noch ausstehenden Planungsschritte und Untersuchungen für die Hochbrücke ab. Geplant war eine Fertigstellung im Jahr 2022.
Die Kosten der Maßnahme betragen rund 65 Millionen Euro und werden vom Bund und vom Land getragen.
Weitere Informationen zu aktuellen Straßenbaustellen finden sich im Internet unter
www.vm.baden-wuerttemberg.de, www.baustellen-bw.de.
Die Verkehrslage in Baden-Württemberg – jederzeit und immer aktuell mit der „VerkehrsInfo BW“-App der Straßenverkehrszentrale Baden Württemberg. Weitere Informationen zum Thema Verkehr und den Link zum kostenlosen Download finden Sie unter
https://www.svz-bw.de
Pressemitteilung