„eWayBW“ war das Pilotprojekt des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg zur Erprobung und Weiterentwicklung von Oberleitungs-LKW auf der B 462 im vorderen Murgtal. Bis Ende 2024 waren die Test-LKW auf der Strecke unterwegs. Nun wird die Oberleitung über der Bundesstraße wie geplant im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe vollständig zurückgebaut. Der Rückbau erfolgt in den beiden Elektrifizierungsbereichen „Kuppenheim“ und „Oberndorf“ in insgesamt vier Bauabschnitten (Pressemitteilung vom 27. März 2025).
Am 22. April 2025 beginnt der Rückbau des Elektrifizierungsbereichs „Kuppenheim“ in Fahrtrichtung Rastatt. Dieser erste Bauabschnitt umfasst die Strecke von der Anschlussstelle B 462 / L 67 bis zum östlichen Uferbereich der Murg-Querung und hat eine Länge von rund 2,6 Kilometern. Die Arbeiten im ersten Bauabschnitt werden voraussichtlich bis zum 26. Mai 2025 andauern.
Für die Einrichtung des ersten Bauabschnitts werden zunächst zwei Mittelstreifenüberfahrten vor und nach dem Elektrifizierungsbereich hergestellt und auf der freien Richtungsfahrbahn eine transportable Schutzeinrichtung aufgestellt. Hierfür wird der Verkehr in Fahrtrichtung Freudenstadt vom 22. bis 25. April 2025 lokal umgeleitet: An der Anschlussstelle Muggensturm werden Verkehrsteilnehmende zunächst von der B 462 abgeleitet und anschließend über die L 67 nach Kuppenheim, über die L 77 zur Anschlussstelle Kuppenheim-Oberndorf und von dort zurück auf die B 462 geführt.
Verkehrsteilnehmende in Richtung Rastatt haben bis einschließlich 22. April 2025 freie Fahrt. Ab dem 23. April 2025 wird der Verkehr in beide Fahrtrichtungen jeweils einspurig über die Richtungsfahrbahn Freudenstadt geführt. Die Anschlussstelle Bischweier bleibt während der Rückbauarbeiten im ersten Bauabschnitt in Fahrtrichtung Rastatt geschlossen. Es wird eine Umleitung über die Nassenackerstraße, die Kuppenheimer Straße und die L 67 über die Anschlussstelle Muggensturm auf die B 462 eingerichtet. Die weiteren Fahrbeziehungen an der Anschlussstelle Bischweier bleiben geöffnet. Das derzeitige absolute Halteverbot an der Nassenackerstraße bleibt bis zum 25. April 2025 bestehen.
Im Anschluss an den Rückbau im ersten Bauabschnitt werden voraussichtlich vom 27. Mai bis 30. Mai 2025 die Fahrbahnen in Fahrtrichtung Freudenstadt und Rastatt nacheinander kurzzeitig voll gesperrt, um die Verkehrssicherung für den zweiten Bauabschnitt einzurichten und die Mittelstreifenüberfahrten entsprechend umzubauen. Über die einzelnen Bauabschnitte und die mit der Einrichtung der Baustelle verbundenen Umleitungen wird das Regierungspräsidium Karlsruhe rechtzeitig erneut informieren.
Die für den Rückbau erforderlichen Sperrungen werden außerdem dazu genutzt, die Lärmschutzwandelemente bei Kuppenheim-Oberndort zu erneuern. Die entsprechenden Arbeiten beginnen voraussichtlich Ende Juni 2025. Damit kann eine zusätzliche Sperrung der Strecke zu einem späteren Zeitpunkt vermieden werden. Die von der Erneuerung der Lärmschutzwände betroffenen Bürgerinnen und Bürger werden gesondert informiert.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe bittet die Verkehrsteilnehmenden und die Anwohnenden für die Belastungen und Behinderungen um Verständnis.
Weitere Informationen unter VerkehrsInfo BW mit aktuellen Informationen zur Verkehrslage und zu Baustellen sowie in der "VerkehrsInfo BW" - App.