Aktuelle Meldung

Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung für das Schuljahr 2020-2021

Schülerinnen und Schüler während einer Prüfung im Klassenraum

Die Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung des Kultusministeriums vom 22. März 2021 wird gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes notverkündet. Sie gilt ab dem 23. März 2021 und regelt u.a. die Leistungsfeststellung der Schulen, die Durchführung der Abschlussprüfungen, die Versetzungsentscheidungen, die Beratungen schulischer Gremien sowie die Lehrkräfteausbildung und -prüfung im Schuljahr 2020/2021. Gleichzeitig tritt die Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung vom 14. September 2020 außer Kraft.

Zur Verordnung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg