Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat im September 2020 neue gesundheitsbasierte Richtwerte für die aus gesundheitlicher Sicht wichtigsten perfluorierten Alkylsubstanzen (PFC) festgelegt, die sich im menschlichen Körper anreichern. In ihrer aktuellen Stellungnahme hat die EFSA eine tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge (TWI) für die Summe von vier PFC-Verbindungen abgeleitet: Pro Woche soll die Summe aus Perfluoroktansäure (PFOA), Perfluoroktansulfonsäure (PFOS), Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) und Perfluornonansäure (PFNA) 4,4 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht nicht übersteigen. Dieser Wert gibt die wöchentliche Menge an, die bei einer lebenslangen Aufnahme keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen beim Menschen erwarten lässt.
Der Schwellenwert in Form einer gruppenbezogenen zulässigen wöchentlichen Aufnahmemenge (TWI) von 4,4 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht ist Teil eines wissenschaftlichen Gutachtens über die Risiken für die menschliche Gesundheit, die von diesen Stoffen ausgehen, wenn sie in Lebensmitteln enthalten sind. Das Gutachten berücksichtigt auch die Rückmeldungen, die während einer zweimonatigen Konsultation zwischen Februar und April 2020 von wissenschaftlichen Organisationen, Bürgern und zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten eingingen. Gegenüber dem Entwurf, der im Februar 2020 zur Konsultation vorgelegt worden war, wurde die TWI noch einmal abgesenkt.
Die TWI-Ableitung der EFSA basiert auf Beobachtungen in epidemiologischen Studien, die auf eine Wirkung dieser PFC auf das Immunsystem hinweisen. Die verminderte Reaktion des Immunsystems auf Impfungen wird als die kritischste Auswirkung auf die menschliche Gesundheit für die Festlegung des TWI gesehen.
Auf Basis der EFSA-Stellungnahme wird im nächsten Schritt auf EU-Ebene die Festlegung von PFC-Grenzwerten ("Höchstgehalten") für Lebensmittel diskutiert werden. Auf nationaler Ebene hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) mitgeteilt, dass es die Stellungnahme der EFSA prüfen wird. Es bleibt daher abzuwarten, ob es konkretere Vorgaben in Hinblick auf die Beurteilung einzelner Lebensmittel geben wird. Aufgrund der niedrigen TWI-Werte müssen die vorhandenen analytischen Bestimmungsverfahren angepasst werden. Daran wird in den chemischen Untersuchungseinrichtungen bereits mit Hochdruck gearbeitet.
Nach ersten Einschätzungen werden auf die Untersuchung und Einstufung pflanzlicher Proben im Rahmen der Lebensmittelüberwachung und des Vorerntemonitorings in den von einer PFC-Verunreinigung betroffenen Gebieten Mittel- und Nordbadens nur geringe Auswirkungen erwartet, da die EFSA bislang keine Richtwerte zu den kurzkettigen PFC-Verbindungen wie Perfluorbutansäure (PFBA), Perfluorpentansäure (PFPeA) und Perfluorhexansäure (PFHxA) abgeleitet hat. Die Erfahrungen in der Region haben gezeigt, dass am ehesten diese kurzkettigen PFC-Verbindungen vom Boden in die Pflanzen übergehen. Die neu in die Bewertung aufgenommene Verbindung Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) wurde in pflanzlichen Proben der Region bisher noch nicht nachgewiesen, Perfluornonansäure (PFNA) wurde nur sehr selten in geringen Konzentrationen nachgewiesen. Zu möglichen weiteren Folgen, u.a. bei der Beurteilung tierischer Lebensmittel, in denen sich die genannten PFC-Verbindungen teilweise anreichern können, bleibt eine umfassende Prüfung durch die zuständigen Behörden abzuwarten.
Weiter Informationen unter folgenden Links:
EFSA-Pressemitteilung
https://www.efsa.europa.eu/de/news/pfas-food-efsa-assesses-risks-and-sets-tolerable-intake
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