Pressemitteilung

Ertüchtigung Rheinhochwasserdamm (RHWD) XXV und rechter Murgdamm

Tiefe Reifenspuren auf den frisch eingesäten Dammböschungen

Auf diesem Bild sehen Sie den beschädigten Damm
Auf diesem Bild sehen Sie einen beschädigten Damm

Beschädigter Damm

Auf diesem Bild sehen Sie einen beschädigten Damm.

Der Rheinhochwasserdamm auf den Gemarkungen Steinmauern, Elchesheim-Illingen und Au am Rhein wurde vom Landesbetrieb Gewässer in den zurückliegenden sieben Jahren für 40 Millionen Euro ertüchtigt. Anfang Mai 2025 wurde die Hochwasserschutzmaßnahme feierlich eingeweiht (Pressemitteilung 5. Mai 2025). Gestern, 2. Juli 2025, erfolgte die bauliche Abnahme dieses Großprojektes.

Ein unerfreulicher Zwischenfall bietet nun leider aktuell kein schönes Bild: Tiefe Fahrspuren eines PKW in den Dammböschungen auf etwa 700 Meter Länge auf Gemarkung Steinmauern im Bereich der Zufahrt zum „geplanten Campingplatz“.

Der Damm ist ein Hochwasserschutzbauwerk. Die hier geltenden Regeln sind in der Dammschutzverordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe festgelegt. So sind unter anderem das Befahren des Dammes mit privaten PKW und das Beschädigen der Grasnarbe verboten. Zuwiderhandlungen gegen die Verbote Dammschutzverordnung können als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit Geldbuße geahndet werden. Die Dammböschungen wurden frisch eingesät. Hier soll sich eine naturschutzfachlich hochwertige Magerwiese entwickeln, deren fest verwurzelte, dauerhafte, geschlossene und dichte Grasnarbe eine wichtige Schutzfunktion für den Dammkörper darstellt.

Die Schäden, die aktuell verursacht wurden, müssen nun baulich behoben werden. Dabei ist mit Kosten im fünfstelligen Bereich zu rechnen. Einschränkungen für die Nutzerinnen und Nutzer des Dammes während dieser Reparaturmaßnahmen sind nicht zu erwarten.

Der Landesbetrieb Gewässer hofft, dass der Verursacher / die Verursacherin der Schäden ermittelt werden kann und bittet die Bevölkerung um Unterstützung: Hinweise möglicher Zeugen sind an die örtlichen Polizeidienststellen zu richten.