Pressemitteilung

„f o r u m k u n s t im regierungspräsidium“ - Regierungspräsidium Karlsruhe schreibt Kunstförderwettbewerb 2018 aus

​Zum sechsten Mal lobt das Regierungspräsidium Karlsruhe seinen Kunstförderwettbewerb aus. Der Wettbewerb „f o r u m k u n s t im regierungspräsidium“ findet alle zwei Jahre statt und richtet sich an wechselnde Teilnehmerkreise. In diesem Jahr sind Kunstschaffende angesprochen, die im Regierungsbezirk Karlsruhe wohnen oder arbeiten und mindestens 45 Jahre alt sind. Die Bewerber müssen ein abgeschlossenes Studium an einer Kunsthochschule, Hochschule für Gestaltung oder einen vergleichbaren Studienabschluss vorweisen oder Mitglied im Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) oder der Gemeinschaft der Künstlerinnen und Kunstfreunde e.V. (GEDOK) sein. Beurteilt wird nicht eine einzelne Arbeit, sondern das bisherige künstlerische Schaffen. Interessenten können sich bis zum Einsendeschluss am 21. März 2018 mit bis zu zehn Arbeiten aus allen Bereichen der Bildenden Kunst bewerben.

Eine Fachjury wird aus den Bewerbungen fünf Künstlerinnen und Künstler auswählen, die die Möglichkeit erhalten, ihre Werke im Herbst dieses Jahres in den Ausstellungsräumen des Regierungspräsidiums zu präsentieren. Außerdem wird das Regierungspräsidium Karlsruhe Kunstobjekte ankaufen oder, falls die Werke sich hierfür nicht eignen, ein Preisgeld verleihen. Ein Ausstellungskatalog, in dem sich die Preisträgerinnen und Preisträger mit ihren Arbeiten darstellen können, ist ebenfalls geplant.
Das Regierungspräsidium freut sich sehr, dass die SV SparkassenVersicherung als Sponsor gewonnen werden konnte und den Wettbewerb unterstützt.
Die Ausschreibung sowie die Bewerbungsunterlagen stehen auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe zum Herunterladen bereit:

https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Documents/fk_ausschr2018.pdf