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Kinder und Jugendliche müssen sich nach COVID-19-Erkrankung nicht freitesten

Mädchen hält negativen Corona Schnelltest in der Hand

Kinder und Jugendliche an Schulen, Kitas sowie in der Kinder- und Jugendhilfe müssen sich nach einer COVID-19-Erkrankung nicht freitesten. „Kindern und Jugendlichen, die bereits in den vergangenen Jahren der Pandemie verstärkt belastet waren, darf der Zutritt zu den Gemeinschaftseinrichtungen nicht zusätzlich erschwert werden“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper.

Mehr in der Pressemitteilung des Kultusministeriums vom 28.09.2022