Aktuelle Meldung

Kultusministerium informiert über Rückkehr zum Wechselunterricht

Tafel mit Stundenplan, Lehrerin steht davor

Um Fragen der Schulen beim Wiedereinstieg in den Unterricht zu klären, hat das Kultusministerium die Schulen gestern (3. Mai 2021) informiert, wie die Rückkehr zum Wechselunterricht bei einem Absinken der Sieben-Tages-Inzidenz unter 165 abläuft. Außerdem hat das Kultusministerium die Informationen zum Wechselunterricht und zu Leistungsfeststellungen präzisiert. In dem Schreiben hat das Kultusministerium auch darüber informiert, dass der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Beschluss vom 29. April 2021 die indirekte Testpflicht an Schulen bestätigt hat (1 S 1204/21). Die Entscheidungen von Familiengerichten in Einzelfällen wie beispielsweise in Weimar haben für die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen im Land keine Bedeutung. 

Mehr in der Pressemitteilung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg vom 04.05.2021