Im Rahmen einer Masterarbeit mit dem Titel „Emittentenbezogenes aktives Biomonitoring der Schwermetallbelastung mit der „Sphagnum-bag-technique“ in Relation zur Schwermetallkonzentration im Staubniederschlag (Bergerhoff-Verfahren) an der Technischen Hochschule Mittelhessen, wurden Hinweise auf unzulässige Luftbelastungen in der Ortslage Königsbach, insbesondere durch Schwermetalle, gefunden. Als potenzielle Verursacher dieser Luftbelastungen vermutet der Autor der Arbeit drei metallverarbeitende Betriebe, unter anderem Galvanikbetriebe, die sich in der näheren Umgebung der von ihm gewählten Messorte befinden.
Nach Bekanntgabe des Sachverhaltes haben die für die Luftreinhaltung zuständigen Behörden, das Regierungspräsidium Karlsruhe und das Landratsamt Enzkreis, entsprechende Schritte zur Ermittlung möglicher Ursachen eingeleitet.
Die Überwachung eines großen Galvanikbetriebes, der der Industrieemissionsrichtlinie unterliegt, fällt in die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Karlsruhe, alle anderen in Frage kommenden Verursacher unterliegen der Überwachung durch das Landratsamt Enzkreis.
Das Regierungspräsidiums Karlsruhe hat im Einvernehmen mit der betroffenen Firma eine vollständige Überprüfung der Luftemissionen an allen dort vorhandenen Abgaskaminen durch eine akkreditierte und unabhängige Sachverständigenstelle in die Wege geleitet. Das Messspektrum umfasste dabei die Schwermetalle Nickel, Blei und Kupfer, die auch durch die Firma verwendet werden. Die Parameter Chrom, das im Betrieb nicht eingesetzt wird, sowie Gesamtstaub, wurde zusätzlich in das Messprogramm integriert, um die Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen der Masterarbeit zu gewährleisten. Die nun vorliegenden Emissionsmessergebnisse zeigen, dass alle Parameter, auch unter Berücksichtigung möglicher Messungenauigkeiten, die gesetzlichen Grenzwerte deutlich unterschreiten.
Auf Grundlage dieser Ergebnisse kann davon ausgegangen werden, dass die Grenzwertüberschreitungen an den von dem Autor der Masterarbeit gewählten Messstellen in Königsbach, nicht durch die vom Regierungspräsidiums Karlsruhe überwachten Firma verursacht wurden.
Alle in Frage kommenden Betriebe in der Zuständigkeit des Enzkreises wurden auf mögliche Emissionen von Schwermetallen hin überprüft. Aufgrund der Lage zu den Messpunkten in der Masterarbeit und den verwendeten Einsatzstoffen kam jedoch nur ein Galvanikbetrieb als möglicher Verursacher in die engere Betrachtung.
Dabei handelt es sich um eine immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige Anlage. Somit bestand bisher keine Verpflichtung zu luftseitigen Emissionsmessungen, so dass dem Landratsamt hierüber bisher auch keine Informationen vorliegen. Derartige Betriebe werden aber regelmäßig abwasserseitig auf die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte überprüft. Hier zeigten sich in der Vergangenheit keine Auffälligkeiten. Der Betrieb verfügt über einen Abluftwäscher, um Schwermetall-Emissionen über die Abluft zu verhindern.
Bei der Kontrolle vor Ort durch das Landratsamt zeigte sich, dass sich der Betrieb in einer Umstrukturierung der Betriebs- und der ausgeführten Galvanikprozesse befindet. Ein Teil der Anlagen wurde nicht mehr genutzt, andere Anlagen sollten neu aufgestellt werden. Eine Überprüfung der Abluftsituation bei bisheriger Betriebsweise war somit nicht möglich. Es wurde daher vereinbart, eine abluftseitige Überprüfungsmessung erst nach Abschluss der Umbauarbeiten vorzunehmen. Mittlerweile hat sich dies jedoch erübrigt, da der Betreiber dem Landratsamt Enzkreis mitteilte, den Betrieb zum Jahresende komplett einzustellen.
Aufgrund der vorliegenden Überprüfungsergebnisse kann der Betrieb als Verursacher der Schwermetallbelastung für die Vergangenheit weder verantwortlich gemacht noch ausgeschlossen werden, für die Zukunft kommt er als Verursacher aber nicht mehr in Betracht.
Pressemitteilung