Pressemitteilung

Natura 2000-Managementplan „Kleinenztal und Schwarzwaldrandplatten“ - Online-Auslegung des Planentwurfs vom 4. Mai bis 2. Juni 2020

​Das Flora-Fauna-Habitat-Gebiet „Kleinenztal und Schwarzwaldrandplatten“ (FFH-Gebiet 7317-341) ist Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe wird für das Gebiet derzeit ein Managementplan erstellt. Der Plan liegt nun im Entwurf vor und kann vom 4. Mai bis 2. Juni 2020 im Internet eingesehen werden. Von einer öffentlichen Auslegung muss aus aktuellem Anlass im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie abgesehen werden.

Im Managementplan werden Lebensräume sowie Tier- und Pflanzenarten erfasst, die von europäischer Bedeutung sind. Für jeden dieser Lebensräume und jede FFH-Art werden Ziele formuliert und Maßnahmen vorgeschlagen. Sie dienen dazu, die besonderen Wiesen und Wälder in ihrer Größe und Qualität zu erhalten sowie die Entwicklung der Tierarten zu unterstützen. Die gesammelten Informationen sind in einem Textteil beschrieben sowie auf 25 Karten flächengenau dargestellt.

Im Mai 2019 wurde der erste Entwurf des Managementplans in einem Gremium aus Interessensvertretern der Gemeinden, Verbände und Behörden vorgestellt und diskutiert. Nun kann er in der genannten Offenlagephase im Internet unter

www.lubw.baden-wuerttemberg.de > Themen > Natur und Landschaft > Europäische Naturschutzrichtlinien > Management und Sicherung > MaP aktuelle Auslegungen

eingesehen werden.

Direkter Link:

https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/map-aktuelle-auslegung

 (freigeschaltet ab 4. Mai 2020).

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Kommunen und Interessenvertreter können Vorschläge oder Anregungen einbringen. Die Stellungnahmen können bis spätestens 19. Juni 2020 unter dem Betreff „7317-341 Managementplan“ an das Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 56 Naturschutz und Landschaftspflege, 76247 Karlsruhe oder per E-Mail an:

Natura2000@rpk.bwl.de

gesendet werden. Später eingehende Stellungnahmen können nicht mehr berücksichtigt werden. Aus den Stellungnahmen sollte hervorgehen, auf welche Flächen im Gebiet sich bezogen wird. Hilfreich ist hier die Angabe der Flurstücksnummer sowie des Gemeinde- und Gemarkungsnamens oder eine Markierung der angesprochenen Fläche auf einem Kartenausschnitt. Darüber hinaus sollte die Stellungnahme die Anschrift des Einsenders enthalten.

Ansprechpartner für weitere Informationen: Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 56 Naturschutz und Landschaftspflege, Anja Leyk-Anderer, Telefon 0721 / 926 4370,

Email: Natura2000@rpk.bwl.de.

Hintergrundinformationen zum Natura 2000-Gebiet „Kleinenztal und Schwarzwaldrandplatten“

Das 1.450 Hektar große Natura 2000-Gebiet „Kleinenztal und Schwarzwaldrand-platten“ liegt im Nordschwarzwald im Übergangsbereich der Naturräume Grindenschwarzwald und Enzhöhen im Westen und Schwarzwald-Randplatte im Osten.

Jahrhundertelange Beweidung und Streunutzung haben eine Vielzahl an Lebensräumen entstehen lassen. Neben den blütenreichen Berg- und Flachland-Mähwiesen mit ihren dazugehörigen Heuhütten, wird die Landschaft durch lichte Buchen- und bodensaure Nadelwälder geprägt. Schmetterlingsarten wie der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling haben hier Ihren Lebensraum. Auch verschiedene Fledermausarten wie die Wimperfledermaus, das Große Mausohr oder die Bechsteinfledermaus profitieren von dem vielfältigen Landschaftsbild. So ziehen beispielsweise von Frühjahr bis Herbst bei Dunkelheit die Bechsteinfledermäuse zur Nahrungssuche durch die großen, zusammenhängenden Wälder, während sie sich zur Überwinterung in Baumhöhlen und Stollen teilweise bis zum April zurückziehen. In den Flussbetten der Kleinen Enz und der Nagold findet man unterschiedliche Fischarten. Hier leben nicht nur Strömer und Groppe, sondern auch das urtümliche Bachneunauge.

Informationen zum Gebiet „Kleinenztal und Schwarzwaldrandplatten“ finden sich auch auf der Projektseite auf der Homepage des Regierungspräsidiums Karlsruhe unter

Kleinenztal und Schwarzwaldrandplatten.

Weitere Informationen zu Natura 2000 sind auf den Homepages des Regierungspräsidiums Karlsruhe und der Landesanstalt für Umwelt zur Verfügung gestellt.

Direkte Links:

www.rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt5/Ref56/Natura2000 und https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/europaeische-naturschutzrichtlinien.

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Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous) an Großem Wiesenknopf (Sanguisorba officinalis), Copyright: Dorian Schöter