In der Pressemitteilung vom 28. Mai 2020 hat das Regierungspräsidium Karlsruhe darüber informiert, dass viele Wanderer, Radfahrer und Spaziergänger im Naturschutzgebiet „Füllmenbacher Hofberg“ ihre Freizeit verbringen und die Möglichkeit nutzen, sich in Natur und Landschaft zu bewegen. Da es sich um ein Naturschutzgebiet handelt, hatte das Regierungspräsidium darum gebeten, nur ausgewiesene Wege zu nutzen. Die Naturschutzverwaltung im Regierungspräsidium Karlsruhe hatte Ende Mai deshalb die Beschilderung im Naturschutzgebiet Füllembacher Hofberg erneuert. Außerdem wurden an zwei Stellen Trampelpfade ins Naturschutzgebiet durch Holzschranken abgesperrt. Damit sollte sichtbar werden, dass die Magerrasen und Wiesen im Naturschutzgebiet nicht betreten werden dürfen. Leider wurde eine dieser Holzschranken über das Pfingstwochenende mutwillig zerstört. Das Regierungspräsidium wird die Schranke nun im Juni erneuern und mit einem Informationsschild ergänzen.
Die Magerrasen und Wiesen im Naturschutzgebiet stehen aktuell in voller Blüte. Auch die Vogelbrut ist in vollem Gange und die Aufzucht der Jungvögel ist entscheidend für deren Überleben. Erholung im Naturschutzgebiet ist für die Bürgerinnen und Bürger von besonderer Bedeutung: denn hier ist die Natur noch intakt und eindrucksvolle Landschaften können erlebt werden. Aber hier ist die Natur auch besonders empfindlich und bedarf besonderer Schutzanstrengungen.
Die Naturschutzverwaltung weist darauf hin, dass Verstöße zum Verlust von Vogelbruten führen können und bittet darum, die blühenden Wiesen nur vom Weg aus zu betrachten. Das Verlassen der Wege ist nach der geltenden Naturschutzgebietsverordnung verboten und kann mit Bußgeldern geahndet werden.
Neben den besonderen Verhaltensregeln im Naturschutzgebiet ist auch die kontinuierliche Landschaftspflege wichtig. Die Flächen werden gemäht und aufwachsende Gehölze entfernt. Dafür stellt die Naturschutzverwaltung finanzielle Mittel zur Verfügung. Seit Jahrzehnten kann der Schwäbische Albverein so die Landschaftspflege am „Füllmenbacher Hofberg“ umsetzen und Maschinen sowie Arbeitsaufwand abrechnen.
Weitere Informationen zum Naturschutzgebiet „Füllmenbacher Hofberg“ finden sich im Publikationsshop der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW), in dem dort bereit gestellten Faltblatt „Unterwegs im Stromberg-Heuchelberg“ unter
https://pudi.lubw.de > Themenübersicht: Natur und Landschaft > Suchbegriff: Unterwegs im Stromberg-Heuchelberg. >
Themenübersicht:
Natur und Landschaft > Suchbegriff: Unterwegs im Stromberg-Heuchelberg.
Hintergrundinformation zum Naturschutzgebiet Füllembacher Hofberg
Am „Füllmenbacher Hofberg“ gibt es auf kleinstem Raum eine Vielzahl besonderer Lebensräume für Pflanzen und Tiere: Alte Weinberge und Steinmauern, Halbtrockenrasen und Wiesen, Gebüsche und Wälder. Auf 40 Hektar steht dieses einzigartige Mosaik einer historischen Weinberglandschaft seit 1993 unter Schutz und ist ein gutes Beispiel für die Reichhaltigkeit unserer durch Menschenhand entstandenen Kulturlandschaft. Diese biologische Vielfalt vor unserer Haustüre soll erhalten bleiben!
Hintergrundinformation zu Naturschutzgebieten
Im gesamten Regierungsbezirk Karlsruhe gibt es aktuell 229 Naturschutzgebiete mit knapp drei Prozent der Fläche des Regierungsbezirks. Auf dieser vergleichsweise kleinen Fläche finden zahlreiche seltene Tiere und Pflanzen ihren Lebensraum. Im Enzkreis gibt es aktuell 31 Naturschutzgebiete mit knapp drei Prozent Fläche des Landkreises.
Naturschutzgebiete sind Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder zur Erhaltung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften vorgesehen ist. Naturschutzgebiete können auch wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit von Natur und Landschaft ausgewiesen werden. So sollen die wertvollsten und wichtigsten Biotope eines Naturraums erhalten werden. Insbesondere gefährdete Tierarten und Pflanzenarten finden in Naturschutzgebieten Rückzugsräume für eine möglichst ungestörte Entwicklung. Der Schutz der Natur mit ihren Tieren und Pflanzen hat dort oberste Priorität.
Naturschutzgebiete unterliegen gemäß dem Naturschutzgesetz einem strengen Schutz. Für jedes Naturschutzgebiet werden von den höheren Naturschutzbehörden an den Regierungspräsidien eigene Rechtsverordnungen erlassen. Das Zuwiderhandeln wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Pressemitteilung