Naturschutzgebiet „Füllmenbacher Hofberg“ Sternenfels-Diefenbach: Schranke mutwillig entwendet

Blick auf das Naturschutzgebiet Füllmenbacher Hofberg mit Weinbergen, Magerrasen und Trockengebüschen

Blick auf das Naturschutzgebiet Füllmenbacher Hofberg mit Weinbergen, Magerrasen und Trockengebüschen

Weg mit Schranke

Die Schranke im Naturschutzgebiet Füllmenbacher Hofberg schützt seit Juli die Magerrasen.

Schrankenpfosten neben einem Gebüsch

Die Schranke wurde abmontiert und geklaut. Im Oktober 2020 steht nur noch der Pfosten im Naturschutzgebiet Füllmenbacher Hofberg.

Magerrasen wurden im Herbst gemäht und durch eine Schranke geschützt

Im Oktober wurde bereits die zweite neu aufgebaute Schranke im Naturschutzgebiet „Füllmenbacher Hofberg“ in Sternenfels-Diefenbach verbotswidrig entwendet und aus dem Naturschutzgebiet entfernt. Es handelt sich hierbei nicht um Kavaliersdelikte in Form eines „dummen Streichs“, sondern um die Straftatbestände „Sachbeschädigung“ und „Diebstahl“. Die Straftaten müssen offensichtlich geplant worden sein, da für die Entfernung der Schranken Werkzeug benötigt wurde, sodass ein gehöriges Maß an krimineller Energie dahinter vermutet wird. Während die Holzschranke wieder gefunden werden konnte, gibt es von der Stahlschranke bisher keine Spur. Die Täter werden aufgefordert den entwendeten Schlagbaum binnen zwei Wochen wieder an den Ort der Schranke zurückzulegen. In diesem Fall würde auf eine Strafanzeige verzichtet werden.

Das Regierungspräsidium bittet erneut um Verständnis, dass im Naturschutzgebiet die Natur Vorrang hat. Für Erholungssuchende und Sportler heißt es daher ganzjährig, wie in anderen Naturschutzgebieten auch: Rücksicht nehmen! Das Regierungspräsidium hält deshalb die Bevölkerung an, auf den vorgegebenen Wegen zu bleiben und die zusätzlichen Hinweisschilder und Schranken unbedingt zu berücksichtigen. So kann jeder einen Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt im Naturschutzgebiet „Füllmenbacher Hofberg“ leisten.

Jährlich werden Finanzmittel des Landes und Arbeitskraft eingesetzt, um die Flächen natur- und artenschutzfachlich optimal zu pflegen. Die Naturschutzverwaltungen des Regierungspräsidiums und des Landratsamtes beauftragen beispielsweise Landschaftspflegearbeiten, um die Magerrasen von Gehölzen frei zu halten und die Mahd auf die teilweise sehr seltenen Pflanzen- und Tierarten der Magerrasen abzustimmen. Die Arbeiten werden von Landwirten vor Ort und vom Schwäbischen Albverein durchgeführt.

Diese Anstrengungen tragen dazu bei, dass die biologische Vielfalt und Besonderheit des Naturschutzgebiets erhalten bleibt und entwickelt wird. Besucherinnen und Besucher unterstützen diese Anstrengungen damit, dass sie die Naturschutzgebiets-Verordnung einhalten und auf den Wegen bleiben. Die besonderen Magerrasen im Naturschutzgebiet dürfen ganzjährig nicht betreten werden! Die Gräser und Kräuter überwintern direkt unter der Erdoberfläche und das Betreten kann zu Schäden der Blattrosetten oder des Wurzelstocks führen. Dies verhindert einen kräftigen Austrieb und Blüte im nächsten Frühjahr. Weiterhin ist durch das Betreten eine verstärkte Erosion des flachgründigenen Bodens möglich und so die Wuchsunterlage für die seltenen Gräser und Kräuter zerstört. Auch für Insekten sind Gräser und Kräuter im Winter wichtig: Sie überwintern, teilweise als Ei oder Larve in Pflanzenstängeln oder unter der Erdoberfläche.

Zum Schutz des Gebiets hat die Naturschutzverwaltung im Regierungspräsidium Karlsruhe Ende Mai dieses Jahres die Beschilderung im Naturschutzgebiet „Füllmenbacher Hofberg“ erneuert. Weiterhin wurden an zwei Stellen Trampelpfade in das Naturschutzgebiet durch Schranken abgesperrt. So sollte sichtbar gemacht werden, dass die Magerrasen und Wiesen im Naturschutzgebiet nicht betreten werden dürfen.

Im Naturschutzgebiet „Füllmenbacher Hofberg“ ist seit dem Frühjahr viel los: Spazieren gehen oder Mountainbike fahren, sich an der frischen Luft bewegen oder den Blick über die Landschaft streifen lassen. Schutzgebiete sind ganzjährig ein wichtiger Erholungsort und Anziehungspunkt für viele Bürgerinnen und Bürger. Die Naturschutzverwaltung bittet jedoch um Verständnis für die Störungsempfindlichkeit von Pflanzen und Tieren im Naturschutzgebiet und weist auf die Regeln im Naturschutzgebiet hin. Wer sich nicht an die Schutzgebietsbestimmungen hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Die gestohlenen Schranken sollen nun wieder ersetzt werden.

Weitere Informationen zum Naturschutzgebiet „Füllmenbacher Hofberg“ finden sich im Publikationsshop der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW), in dem dort bereit gestellten Faltblatt „Unterwegs im Stromberg-Heuchelberg“ unter https://pudi.lubw.de > Themenübersicht: Natur und Landschaft > Suchbegriff: Unterwegs im Stromberg-Heuchelberg.

Hintergrundinformation zum Naturschutzgebiet „Füllmenbacher Hofberg“ 

Am „Füllmenbacher Hofberg“ gibt es auf kleinstem Raum eine Vielzahl besonderer Lebensräume für Pflanzen und Tiere: Alte Weinberge und Steinmauern, Halbtrockenrasen und Wiesen, Gebüsche und Wälder. Auf 40 Hektar steht dieses einzigartige Mosaik einer historischen Weinberglandschaft seit 1993 unter Schutz und ist ein gutes Beispiel für die Reichhaltigkeit unserer durch Menschenhand entstandenen Kulturlandschaft. Diese biologische Vielfalt vor unserer Haustüre soll erhalten bleiben! Hintergrundinformation zu Naturschutzgebieten Im gesamten Regierungsbezirk Karlsruhe gibt es aktuell 229 Naturschutzgebiete mit knapp drei Prozent der Fläche des Regierungsbezirks. Auf dieser vergleichsweise kleinen Fläche finden zahlreiche seltene Tiere und Pflanzen ihren Lebensraum. Im Enzkreis gibt es aktuell 31 Naturschutzgebiete mit knapp drei Prozent Fläche des Landkreises. Naturschutzgebiete sind Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder zur Erhaltung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften vorgesehen ist. Naturschutzgebiete können auch wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit von Natur und Landschaft ausgewiesen werden. So sollen die wertvollsten und wichtigsten Biotope eines Naturraums erhalten werden. Insbesondere gefährdete Tierarten und Pflanzenarten finden in Naturschutzgebieten Rückzugsräume für eine möglichst ungestörte Entwicklung. Der Schutz der Natur mit ihren Tieren und Pflanzen hat dort oberste Priorität. Naturschutzgebiete unterliegen gemäß dem Naturschutzgesetz einem strengen Schutz. Für jedes Naturschutzgebiet werden von den höheren Naturschutzbehörden an den Regierungspräsidien eigene Rechtsverordnungen erlassen. Das Zuwiderhandeln wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.