Das schöne Wetter und die freien Tage bieten für viele Wanderer, Radfahrer und Spaziergänger die Möglichkeit, sich in Natur und Landschaft zu bewegen und die Freizeit zu verbringen. Auch im Naturschutzgebiet „Füllmenbacher Hofberg“ ist seit einigen Wochen viel los. Doch für Erholungssuchende und Sportler heißt es hier, wie in anderen Naturschutzgebieten auch: Rücksicht nehmen! Im Naturschutzgebiet hat die Natur Vorrang. Daher bittet das Regierungspräsidium darum, auf den vorgegebenen Wegen zu bleiben.
Im „Füllmenbacher Hofberg“ gibt es auf kleinstem Raum eine Vielzahl besonderer Lebensräume für Pflanzen und Tiere: Alte Weinberge und Steinmauern, Halbtrockenrasen und Wiesen, Gebüsche und Wälder. Auf 40 Hektar steht dieses einzigartige Mosaik einer historischen Weinberglandschaft seit 1993 unter Schutz und ist ein gutes Beispiel für die Reichhaltigkeit unserer durch Menschenhand entstandenen Kulturlandschaft. Diese biologische Vielfalt vor unserer Haustüre soll erhalten bleiben!
In den letzten Wochen sind zahlreiche Meldungen eingegangen, dass die mageren Wiesen betreten, mit Picknickdecken genutzt oder sogar mit Mountainbikes befahren werden. „Die schmalen Treppenstufen zum ehemaligen Weinberg sind ein reizvoller Pfad, aber leider ist der Aufstieg zum Magerrasen hier nicht erlaubt. Besucher würden die empfindlichen Pflanzen zertreten“, erklärt Ralf Gramlich vom Landschaftspflegetrupp des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Auch die dort lebenden Tierarten sind störungsempfindlich. Aktuell brauchen beispielsweise die Vögel bei der Aufzucht ihrer Brut Ruhe. Das Verlassen der Wege kann zu Störungen führen und das Überleben der Jungvögel beeinträchtigen. Der Landschaftspflegetrupp hat daher in den letzten Tagen die Beschilderung des Naturschutzgebietes „Füllmenbacher Hofberg“ erneuert und an zwei Stellen Holzabsperrungen errichtet. So soll sichtbar gemacht werden, dass die Magerrasen und Wiesen im Naturschutzgebiet nicht betreten werden dürfen.
Diese stehen aktuell in voller Blüte. So kann man beispielsweise den gelben Hufeisenklee und den lilafarbenen Wiesen-Salbei sehen. Etwas später im Jahr blühen noch der weißblühende Hirsch-Haarstrang, die Klappertöpfe und der Wachtelweizen. Auf den nährstoffarmen, besonnten Steilhängen des Füllmenbacher Hofbergs wachsen und blühen auch zahlreiche sehr seltene Orchideenarten. So kann die Bocks-Riemenzunge eine stattliche Höhe von bis zu 100 Zentimeter erreichen. Die Beliebtheit von Orchideen und anderer Pflanzenarten kann für diese jedoch auch zu einer Belastung werden. Viele Naturliebhaber möchten die Pflanzen von ganz nah betrachten und vergessen dabei, dass das Betreten der Magerrasen untersagt ist. Die Naturschutzverwaltung bittet daher darum, die blühenden Wiesen vom Weg aus zu betrachten und dabei den Blick über die gesamte, abwechslungsreiche Landschaft am Stromberg-Heuchelberg zu genießen.
Neben den besonderen Verhaltensregeln im Naturschutzgebiet ist auch die kontinuierliche Landschaftspflege wichtig. Die Flächen werden gemäht und aufwachsende Gehölze entfernt. Dafür stellt die Naturschutzverwaltung finanzielle Mittel zur Verfügung. Seit Jahrzehnten kann der Schwäbische Albverein so die Landschaftspflege am Füllmenbacher Hofberg umsetzen und Maschinen sowie Arbeitsaufwand abrechnen.
Weitere Informationen zum Naturschutzgebiet „Füllmenbacher Hofberg“ finden sich im Publikationsshop der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) in dem dort bereit gestellten Faltblatt „Unterwegs im Stromberg-Heuchelberg“ unter
https://pudi.lubw.de > Themenübersicht: Natur und Landschaft > Suchbegriff: Unterwegs im Stromberg-Heuchelberg. > Themenübersicht: Natur und Landschaft > Suchbegriff: Unterwegs im Stromberg-Heuchelberg.
Hintergrundinformation zu Naturschutzgebieten
Im gesamten Regierungsbezirk Karlsruhe gibt es aktuell 229 Naturschutzgebiete mit knapp drei Prozent der Fläche des Regierungsbezirks. Auf dieser vergleichsweise kleinen Fläche finden zahlreiche seltene Tiere und Pflanzen ihren Lebensraum. Im Enzkreis gibt es aktuell 31 Naturschutzgebiete mit knapp drei Prozent Fläche des Landkreises.
Naturschutzgebiete sind Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder zur Erhaltung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften vorgesehen ist. Naturschutzgebiete können auch wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit von Natur und Landschaft ausgewiesen werden. So sollen die wertvollsten und wichtigsten Biotope eines Naturraums erhalten werden. Insbesondere gefährdete Tierarten und Pflanzenarten finden in Naturschutzgebieten Rückzugsräume für eine möglichst ungestörte Entwicklung. Der Schutz der Natur mit ihren Tieren und Pflanzen hat dort oberste Priorität.
Naturschutzgebiete unterliegen gemäß dem Naturschutzgesetz einem strengen Schutz. Für jedes Naturschutzgebiet werden von den höheren Naturschutzbehörden an den Regierungspräsidien eigene Rechtsverordnungen erlassen. Das Zuwiderhandeln wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Anhang
Faltblatt Unterwegs im Stromberg-Heuchelberg (pdf, 1.1 MB)
Bild1: Blick auf das Naturschutzgebiet Füllmenbacher Hofberg mit Weinbergen, Magerrasen und Trockengebüschen, Copyright: R. Gramlich, RP Karlsruhe
Bild 2: Der Landschaftspflegetrupp des RP Karlsruhe bringt eine neue Beschilderung im Naturschutzgebiet Füllmenbacher Hofberg anR. Gramlich, RP Karlsruhe
Bild 3: Die Holzschranke im Naturschutzgebiet Füllmenbacher Hofberg schützt die Magerrasen, Copyright: R. Gramlich, RP Karlsruhe
Bild 4: Der Aufstieg über die Wiesenflächen zum Füllmenbacher Hofberg durch das Naturschutzgebiet ist nicht gestattet; die neue Installation zeigt dies, Copyright: R. Gramlich, RP Karlsruhe