Pressemitteilung

Naturschutzgebiete „Dorflach“ und „Fuchsloch“

Auf einem Weg, der entlang von Wiesen und Gehölzen führt, steht ein Naturschutzgebiet-Schild.

Die Gehölze im Naturschutzgebiet Dorflach werden zurückgeschnitten.

Kröte am Rand eines Teiches

Die Kreuzkröte die ist kleinste einheimische Amphibienart mit einem gelben „Kreuz“ auf dem Rücken. Das Bild zeigt ein Männchen mit großer, kehlständiger Schallblase.

Pflegemaßnahmen an Feuchtwiesen und Amphibiengewässer im November 2020

Im Auftrag des Naturschutzreferates des Regierungspräsidiums Karlsruhe werden von Anfang bis voraussichtlich Ende November 2020 im „Hockenheimer Rheinbogen“ in den Naturschutzgebieten „Dorflach“ und „Fuchsloch“ Pflegemaßnahmen an den Feuchtwiesen und dem Amphibiengewässer durchgeführt. Dafür werden durch ein beauftragtes Unternehmen Gehölze zurückgeschnitten und Kopfweiden gepflegt. Die Pflegeflächen liegen an befestigten Wegen. Um Rück- und Vorsicht während der Arbeiten wird daher gebeten.

Ziel der Landschaftspflegearbeiten ist es, die artenreichen Feuchtbiotope in beiden Naturschutzgebieten zu erhalten und weiter zu entwickeln, so dass neue Lebensräume für die heimischen Tier- und Pflanzenarten entstehen können.

Im Naturschutzgebiet „Dorflach“ haben sich in den vergangenen Jahren Gehölze ausgebreitet. Um die offenen Feuchtwiesen und Röhrichtflächen zu erhalten, müssen dort Gehölze zurückgeschnitten werden. Dazu gehören auch Baumweiden, die im nächsten Jahr als typische Kopfweiden wieder austreiben. In den feuchten Senken entwickelt sich so ein artenreiches Mosaik aus Gehölzen, Röhrichten und Hochstauden. Der Teichrohrsänger, der bereits in sein Winterquartier in Afrika gezogen ist, wird dann bei seiner Rückkehr im nächsten Frühjahr, in der „Dorflach“ wieder gute Bedingungen für die Brut und Aufzucht seiner Jungen vorfinden. Eine Besonderheit im Naturschutzgebiet „Dorflach“ ist auch das Vorkommen des Urzeitkrebses Triops. Urzeitkrebse sind lebende Fossile, die bereits vor 220 Millionen Jahren auf der Erde vorkamen. Sie sind die weltweit älteste bekannte noch lebende Tierart und treten im Naturschutzgebiet alle paar Jahre bei starkem Rheinhochwasser in den Druckwassersenken der Altaue auf.

Das Naturschutzgebiet „Fuchsloch“ ist eine ehemalige Tongrube, in der zeitweise Wasser steht. Die dadurch entstehenden Tümpel werden von Amphibien als Laichgewässer genutzt, sind aber in den letzten Jahren stark zugewachsen. Auch hier werden daher Gehölze zurückgeschnitten. So werden wieder offene und besonnte Wasserflächen für die Amphibien geschaffen. Besonders diese nur zeitweise gefüllten Tümpel sind bei uns rar geworden und mit ihnen auch Kreuzkröte und Knoblauchkröte. Diese streng geschützten Arten leben im Naturschutzgebiet „Fuchsloch“ und werden von den Pflegearbeiten profitieren.

Hintergrundinformationen zu den Naturschutzgebieten „Dorflach“ und „Fuchsloch“

Die Naturschutzgebiete „Dorflach“ und „Fuchsloch“ sind Teilgebiete des Natur- und Landschaftsschutzgebiets „Hockenheimer Rheinbogen“. Das Natur- und Landschaftsschutzgebiet umfasst mit über 2.500 Hektar den Rheinbogen von Altlußheim über Hockenheim bis Ketsch und ist in 30 kleinere Naturschutzgebiete unterteilt. Mit der Meldung von Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebieten und Vogelschutzgebieten für das europäischen Schutzgebietsnetz Natura 2000 stehen die Naturschutzgebiete seit fast 20 Jahren auch unter europäischen Schutz. Sie gehören zum FFH-Gebiet „Rheinniederung zwischen Philippsburg und Mannheim“ und gleichzeitig zum Vogelschutzgebiet „Rheinniederung Altlußheim – Mannheim“.

Die Würdigung und Verordnung des Naturschutzgebietes „Hockenheimer Rheinbogen“ steht im Internet auf der Seite der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)  zur Verfügung.

Die Artensteckbriefe der Knoblauchkröte und der Kreuzkröte mit Fotos und Informationen zur Lebensweise sind ebenfalls auf der Homepage der LUBW unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/-/knoblauchkroete-pelobates-fuscus-laurenti-1768 und https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/-/kreuzkroete-bufo-calamita-laurenti-1768 verfügbar.

Die Umweltverwaltung stellt mit dem Daten- und Kartendienst „Umweltdaten und Karten Online“ (UDO) Informationen zu allen Schutzgebieten des Landes Baden-Württemberg zur Verfügung. Abrufbar unter: https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/

Hintergrundinformation zur Landschaftspflege

Das Naturschutzreferat am Regierungspräsidiums Karlsruhe ist zuständig für die Landschaftspflege in Naturschutzgebieten und auf artenschutzfachlich besonderen Flächen im Regierungsbezirk Karlsruhe. Die Landschaftspflegerichtlinie des Landes regelt die Beauftragung von Landschaftspflege-Arbeiten, den Abschluss von Landschaftspflege-Verträgen und auch die Möglichkeit für Kommunen, Vereine und Privatleute Anträge für Fördermittel zur Landschaftspflege zu stellen.