Frische Luft tanken und die Natur genießen ist unter der Woche und besonders an den Wochenenden eine wichtige und schöne Freizeitaktivität. Gerade in den letzten Wochen hat die Bedeutung der freien Natur zugenommen, da öffentliche Plätze, Gärten und Parks geschlossen waren oder sind. Ob als Familienausflug oder einzelner Sportler: Naturschutzgebiete sind im gesamten Regierungsbezirk Karlsruhe beliebte und lohnenswerte Ziele. Für Naturliebhaber, Spaziergänger und Fahrradfahrer heißt es im Naturschutzgebiet aber: Rücksicht nehmen! Denn im Naturschutzgebiet hat die Natur Vorrang. Erholungssuchende müssen daher auf den befestigten Wegen bleiben und jede Störung der Tier- und Pflanzenwelt vermeiden; Hunde müssen stets angeleint werden.
Um ein Naturschutzgebiet vor Ort zu erkennen, sind diese Gebiete mit Schildern gekennzeichnet. Das charakteristische dreieckige Naturschutzgebietsschild mit einer grünen Umrandung ist das allgemein gültige Erkennungszeichen an den Wegen. Der Landschaftspflegetrupp des Naturschutzreferates am Regierungspräsidium Karlsruhe hat dieser Tage wieder zahlreiche Schilder erneuert und in vielen Gebieten zusätzlich Informationstafeln aufgestellt.
„Naturschutzgebiete schützen heißt Artenvielfalt erhalten! Im gesamten Regierungsbezirk Karlsruhe gibt es aktuell 229 Naturschutzgebiete mit knapp drei Prozent der Fläche des Regierungsbezirks. Auf dieser vergleichsweise kleinen Fläche finden zahlreiche seltene Tiere und Pflanzen ihren Lebensraum“, erläutert Referatsleiter Daniel Raddatz. Viele Arten sind empfindlich und auf ungestörte Rückzugsflächen angewiesen.
Wo genau die Naturschutzgebiete liegen, kann man zum Beispiel mit der Handy-App „Meine Umwelt“ des Landes Baden-Württemberg herausfinden. Die App zeigt, bei entsprechender Freigabe durch den Nutzer, den Standort im Gelände an und beinhaltet viele weitere Hintergrundinformationen zum ausgewählten Naturschutzgebiet. Im Themenbereich „Erleben“ finden Nutzer die Grenzen der Schutzgebiete, Wanderrouten außerhalb der Schutzgebiete sowie Vorschläge für Lehrpfade und sehenswerte Punkte. So ist es möglich auch außerhalb von Naturschutzgebieten einen Picknickplatz zu finden oder festzustellen, wo man mit Kindern ohne Einschränkung die Natur zu erkunden kann. Das Interesse an der Natur direkt vor der Haustür ist die Grundlage für den Schutz der heimischen Tiere und Pflanzen. Denn nur was man kennt, kann man schützen!
Zusätzlich stellt auch der Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) Informationen zu den einzelnen Naturschutzgebieten zur Verfügung. Auf Landkarten sind die Gebiete in jeder Gemeinde leicht zu finden. Abrufbar sind die Karten unter
https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de> Natur und Landschaft > Naturschutzgebiete.
Weitere Informationen zu den Verordnungen der Naturschutzgebiete gibt es zudem im Schutzgebietsverzeichnis der LUBW. Im Publikationsshop der LUBW stehen Faltblätter und Broschüren zum Download zur Verfügung. Abrufbar unter
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de> Themen Natur und Landschaft > Publikationen.
Die Zahl der Naturschutzgebiete im Regierungspräsidium Karlsruhe verteilt sich wie folgt auf die Stadt- und Landkreise
(Hinweis: Einige Naturschutzgebiete liegen im Verwaltungsgebiet mehrerer Land- bzw. Stadtkreise und werden deshalb mehrfach in der Kreisstatistik aufgeführt):
Landkreis / Stadtkreis im Regierungsbezirk Karlsruhe | Anzahl Naturschutzgebiete | Flächenanteil an der gesamten Kreisfläche |
Landkreis Calw | 26 | 2,8 % |
Enzkreis | 31 | 3,03 % |
Landkreis Freudenstadt | 18 | 1,38 % |
Landkreis Karlsruhe | 42 | 2,97 % |
Neckar-Odenwald-Kreis | 27 | 0,95 % |
Landkreis Rastatt | 29 | 5,45 % |
Rhein-Neckar-Kreis | 50 | 2,85 % |
Stadtkreis Baden-Baden | 7 | 4,94 % |
Stadtkreis Heidelberg | 5 | 0,78 % |
Stadtkreis Karlsruhe | 9 | 4,2 % |
Stadtkreis Mannheim | 9 | 4,83 % |
Hintergrundinformationen zu den Naturschutzgebieten in Baden-Württemberg
Naturschutzgebiete sind Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder zur Erhaltung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten notwendig ist. Sie können auch wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit von Natur und Landschaft ausgewiesen werden. So sollen die wertvollsten und wichtigsten Biotope eines Naturraums erhalten werden. Insbesondere gefährdete Tier- und Pflanzenarten finden in Naturschutzgebieten Rückzugsräume für eine möglichst ungestörte Entwicklung. Der Schutz der Natur mit ihren Tieren und Pflanzen hat oberste Priorität. Daher unterliegen Naturschutzgebiete gemäß dem Bundes- und Landesnaturschutzgesetz einem strengen Schutz. Für jedes Naturschutzgebiet werden von den Naturschutzbehörden an den vier Regierungspräsidien in Baden-Württemberg eigene Rechtsverordnungen erlassen. Das Zuwiderhandeln gegen die Regeln im Naturschutzgebiet wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Bild 1: Der Landschaftspflegetrupp des Regierungspräsidiums beim Beschildern eines Naturschutzgebiets mit dem Naturschutzgebietsschild; Copyright: RP Karlsruhe
Bild 2: Der Landschaftspflegetrupp des Regierungspräsidiums beim Beschildern eines Naturschutzgebiets mit einer Informationstafel, Copyright: RP Karlsruhe
Bild 3: Schild mit Verhaltensregeln in Naturschutzgebieten; Copyright: RP Karlsruhe