Es braucht eine zündende Idee, Engagement und Mut, um ein Unternehmen zu gründen. Und es braucht eine gezielte Förderung, denn ohne Startkapital ist es schwer, eine Unternehmenskonzeption langfristig erfolgreich umzusetzen. Vom Förderprogramm „Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum“ (IMF) profitieren Frauen bei Existenzgründungen, auch durch die Bezuschussung von Qualifizierungsmaßnahmen und Netzwerkgründungen. Seit Programmstart konnten im Regierungsbezirk Karlsruhe viele spannende Projekte unterstützt werden: Beispielsweise ein Naturblockhaus aus heimischer Weißtanne mit Wellness und Aktivpaketen im Landkreis Freudenstadt oder „Annas“, ein Unverpacktladen mit Altstadtcafé im Neckar-Odenwald-Kreis.
Grundsätzlich kann jede Idee gefördert werden, die in der Region eine Marktlücke schließt, auf einem schlüssigen Unternehmenskonzept basiert und zusätzliche Beschäftigung und/oder Einkommen für Frauen mit sich bringt. Das Programm setzt auch auf Flexibilität, Digitalisierung und auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, weshalb bewusst Teilzeitgründungen von Frauen gefördert werden. Das IMF-Programm wurde Ende Mai 2015 als Bestandteil des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum 2014 – 2020 (MEPL III) von der Europäischen Union (EU) genehmigt und läuft seit Juni 2015. Die Förderperiode wird voraussichtlich bis 2023 erweitert. Bewilligungen sind demnach für die Jahre 2020 und 2021 möglich, wobei die Projekte bis Anfang des Jahres 2023 abgeschlossen sein müssen. Im IMF-Programm werden die drei Fördermodule Existenzgründung, Qualifizierung und Netzwerk angeboten, die sich gegenseitig ergänzen.
Interessierte Frauen mit Wohn- oder Geschäftssitz in einer Kommune des Ländlichen Raumes im Regierungsbezirk Karlsruhe können Förderanträge beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 3 Landwirtschaft, Referat 34, stellen. Die Förderanträge müssen mit 25 Arbeitstagen Vorlauf vor dem jeweiligen Priorisierungstermin beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingereicht werden. Über die Förderung der eingereichten Anträge wird zu festgelegten Priorisierungsterminen entschieden. Für das verbleibende Jahr 2020 sind dies der 30. September und 30. November 2020.
Die Förderhöhe zu den einzelnen Modulen und weitere Informationen zum IMF-Programm sind auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter
https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/innovative-massnahmen-frauen/
abrufbar.
Pressemitteilung