30 neue gemeinnützige Stiftungen. Das ist ein bedeutsames Zeichen gesellschaftlichen Engagements unserer Bürger und ein weiterer beachtlicher finanzieller Baustein der Zivilgesellschaft“, erklärte Regierungspräsidentin Nicolette Kressl bei der Vorstellung der Stiftungsstatistik am 25. Januar 2018 in Karlsruhe.
Mit einer Stiftung soll ein Anliegen gefördert werden, dass dem Stifter besonders am Herzen liegt. So reichen die Stiftungszwecke von Wissenschaft, Kunst und Kultur über Tierschutz und Umweltschutz bis zu Bildung, Erziehung und Förderung der Jugend- und Altenhilfe. „Dieses breitgefächerte Spektrum zeigt das vielfältige Engagement in zentralen gesellschaftlichen Feldern“, betonte Kressl.
Im Jahr 2017 wurden im Regierungsbezirk Karlsruhe 30 gemeinnützige Stiftungen anerkannt. Damit ist bei der Zahl der Neugründungen eine deutlich steigende Tendenz gegenüber den Vorjahren zu verzeichnen. So gab es 17 neue Stiftungen in 2015 und 20 in 2016. Das Grundstockvermögen der 30 neuen Stiftungen beträgt zusammen 36,2 Millionen Euro. In 2015 waren es 18,9 Millionen Euro und in 2016 16,5 Millionen Euro.
Die Gesamtzahl der Stiftungen im Regierungsbezirk Karlsruhe stieg durch die 30 Neugründungen in 2017 auf 786, im Jahr 2016 gab es 760 Stiftungen. In 2017 wurde eine Stiftung aufgelöst und drei Stiftungen haben ihren Stiftungssitz verlegt. Von den 786 Stiftungen sind 725 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts, darunter 24 Bürgerstiftungen, 17 Stiftungen öffentlichen Rechts und 44 kommunale Stiftungen. Hervorzuheben ist, dass bei den Stadtkreisen im Stadtkreis Karlsruhe, wie bereits im Jahr 2016, die meisten Stiftungen vertreten sind:
Stadtkreis Karlsruhe | 147 |
Stadtkreis Mannheim | 111 |
Stadtkreis Heidelberg | 103 |
Stadtkreis Baden-Baden | 47 |
Stadtkreis Pforzheim | 36 |
Nach wie vor erhält das Regierungspräsidium viele Anfragen von Stiftungen zu einer Auflösung und zu einer Zusammenlegung mit einer anderen Stiftung. Dies ist Folge der andauernden Niedrigzinsphase, die sich bei Stiftungen in geringer werdenden Erträgen auswirkt. Allerdings setzt eine Auflösung, beziehungsweise eine Zusammenlegung von Gesetzes wegen voraus, dass die Erfüllung des Stiftungszwecks unmöglich geworden oder das Gemeinwohl gefährdet ist. Dies ist jedoch nur selten der Fall.
„Ich freue mich feststellen zu können, dass trotz der Niedrigzinsphase eine große Bereitschaft der Menschen für zivilgesellschaftliches Engagement vorhanden ist und hoffe, dass dieser positive Trend bei den Stiftungsgründungen anhalten wird. Auch weiterhin wird das Regierungspräsidium seinen Beitrag zu einem stiftungsfreundlichen Klima leisten“, erklärte die Karlsruher Regierungspräsidentin.
Die 30 neu anerkannten Stiftungen verteilen sich wie folgt auf die Stadt- und Landkreise:
Stadtkreise |
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Karlsruhe | 9 |
Heidelberg | 6 |
Mannheim | 6 |
Baden-Baden | 1 |
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Landkreise |
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Rhein-Neckar-Kreis | 3 |
Landkreis Freudenstadt | 2 |
Enzkreis | 1 |
Landkreis Karlsruhe | 1 |
Neckar-Odenwald-Kreis | 1 |
Hintergrund:
Im Rahmen seiner Aufgaben als Stiftungsaufsicht berät das Regierungspräsidium potentielle Stifterinnen und Stifter ebenso bei Gründung einer Stiftung, wie auch nach Gründung bei der Verwaltung einer anerkannten Stiftung.
In der Regel stehen dabei Fragen der Ausstattung der Stiftung mit Vermögenswerten, die Erarbeitung einer Satzung, die Verwirklichung des Stiftungszwecks sowie die Rechnungslegung im Vordergrund.
Weitere Informationen zu Stiftungen im Regierungsbezirk Karlsruhe, insbesondere auch Muster für Stiftungssatzungen, sind im Internet auf dem Themenportal der Regierungspräsidien unter dem Thema Gesellschaft bereitgestellt. Hier sind auch die für Stiftungen zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Regierungspräsidium Karlsruhe angegeben:
Stiftungen