Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat als zuständige Planfeststellungsbe-hörde den Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke zwischen der Eppelheimer Straße und der Gneisenaustraße über die Gleisanlagen der DB und der RNV im Zuge des Erschließungsprojektes „Bahnstadt Heidelberg“ genehmigt. Das Vorhaben war im Februar 2017 von der DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG im Auftrag der Stadt Heidelberg beantragt worden.
Mit der Realisierung der Fuß- und Radwegbrücke an der Gneisenaustraße wird eine weitere Verkehrsverbindung zwischen den Stadtteilen Bahnstadt und Bergheim geschaffen und damit gleichzeitig das Verkehrsnetz für Fahrradfahrer und Fußgänger ausgebaut und verdichtet.
Weiterhin entsteht durch die Errichtung des Brückenbauwerkes ein neu gestalteter Zugang zum Straßenbahn-Haltepunkt „Gneisenaustraße Süd“ der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH, dessen Erreichbarkeit für Pendler aus der Bahnstadt derzeit noch mit größeren Umwegen verbunden ist. Dies führt zu einer Erhöhung der Attraktivität des ÖPNV an dieser Stelle und dürfte mittelfristig auch die Zahl der Reisenden erhöhen.
Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses ist der Neubau der Fuß- und Radwegbrücke an der Gneisenaustraße mit einer Gesamtlänge von rund 185 Meter inklusive sämtlicher Gründungselemente sowie der verkehrlichen Anbin-dung an den öffentlichen Straßenraum im Norden und im Süden und an den Zufahrtskomplex für die Tiefgaragen der im Süden der Brücke angrenzenden Baufelder C1 und E2 der Bahnstadt.
Das Bauwerk erfordert die Verschiebung eines bestehenden Bolzplatzes im Norden der Brücke um etwa zwölf Meter nach Osten und dadurch bedingt die Verlegung und Umgestaltung der bestehenden Zuwegung zum Straßenbahn-Haltepunkt „Gneisenaustraße Süd“ der RNV.
Im Rahmen der Brückenherstellung werden zudem Anpassungsmaßnahmen an den technischen Anlagen der DB und der RNV erforderlich.
Der Planfeststellungsbeschluss mit den Plänen liegt in der Zeit vom 04.06.2019 bis einschließlich 17.06.2019 im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg, Verwaltungsgebäude Prinz Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg zur Einsicht aus.
Der Planfeststellungsbeschluss sowie die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen sind ab dem 04.06.2019 auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe unter
www.rp-karlsruhe.de „Abteilungen / Referat 24 - Recht, Planfeststellung / Aktuelle Planfeststellungsverfahren / Planfeststellungsbeschlüsse / Straßen“
zu finden.
Pressemitteilung