Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat als zuständige Planfeststellungsbehörde den Planfeststellungsbeschluss für die Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs zwischen Horb a.N. und Obertalheim an der L 355 erlassen. Das Vorhaben war im Mai 2017 von der Straßenbaubehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe beantragt worden.
Im Bereich des schienengleichen Bahnübergangs haben sich allein in den letzten fünf Jahren zahlreiche Verkehrsunfälle mit Personen- und Sachschaden ereignet. Zudem hat der auszubauende Abschnitt derzeit Fahrbahnbreiten zwischen 4,90 Meter und 5,30 Meter und entspricht so nicht mehr den heutigen Erfordernissen des Straßenverkehrs. Darüber hinaus verursacht die mangelhafte Entwässerung Verkehrsbeeinträchtigungen.
Die L 355 wird nun auf 1,145 Kilometern nach aktuellen Standards begradigt und auf eine Fahrbahnbreite von 7,50 Meter verbreitert. Ebenso ist eine erhebliche Verbesserung der Straßenentwässerung geplant. Zudem wird der schienengleiche Bahnübergang durch eine Brückenüberführung ersetzt. Die Brücke wird dabei eine lichte Weite von 18 Metern und eine lichte Höhe von vier bis sieben Meter haben.
„Durch die Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs zum einen und den Streckenausbau mit einer Verbesserung der Sichtverhältnisse zum anderen wird die Verkehrssicherheit erheblich verbessert“, so Regierungspräsidentin Nicolette Kressl.
Der Planfeststellungsbeschluss mit den Plänen liegt in der Zeit vom 21.01.2019 bis einschließlich 04.02.2019 im Rathaus der Stadt Horb, Marktplatz 14, zur Einsicht aus. Ab der Offenlage, 21.01.2019, ist er auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe unter www.rp-karlsruhe.de „Abteilungen / Referat 24 - Recht, Planfeststellung / Aktuelle Planfeststellungsverfahren / Weitere Informationen Planfeststellungsbeschlüsse / Straßen“ zu finden.