Die Oberbürgermeisterwahl der Stadt Weinheim vom 10. Juni 2018 ist gültig.
Dies ist das Ergebnis der amtlichen Wahlprüfung der Kommunalaufsichtsbehörde.
Innerhalb der gesetzlichen Einspruchsfrist war ein Einspruch gegen die Wahl eingegangen. Diesen Einspruch hat das Regierungspräsidium Karlsruhe mit Entscheidung vom 10. August 2018 zurückgewiesen.
Der Einspruch ist zulässig, aber unbegründet. Die geltend gemachten Wahlmängel liegen nicht vor. Der Einspruch war daher zurückzuweisen
Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe erhoben werden. Die Entscheidung ist demnach noch nicht bestandskräftig.
Pressemitteilung