Pressemitteilung

Regierungspräsidium Karlsruhe erklärt Kommunalwahlen in Rastatt teilweise für ungültig

Fehler beim Versand der Briefwahlunterlagen führen zur Ungültigkeit der Kommunalwahlen in den Ortschaften Niederbühl, Ottersdorf, Plittersdorf, Rauental und Wintersdorf

 

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat heute, 16. Juli 2024, das Ergebnis der Wahlprüfung der Kommunalwahlen in Rastatt bekanntgegeben:

Wegen eines Fehlers beim Versand der Briefwahlunterlagen im Vorfeld der Wahl mussten die Ortschaftsratswahlen in Niederbühl, Ottersdorf, Plittersdorf, Rauental und Wintersdorf für ungültig erklärt werden. Ebenso musste die Gemeinderats- und Kreistagswahl in den genannten Wahlbezirken für teilweise ungültig erklärt werden. Die Wahlen in der Rastatter Kernstadt sowie der anderen Wahlkreise des Landkreises Rastatt blieben unbeanstandet und wurden für gültig erklärt.

Über das Prüfungsergebnis wurden die Stadt- und Kreisverwaltung, die insgesamt 50 gewählten Ortschafts- und die 40 gewählten Gemeinderäte sowie die 12 gewählten Kreisräte aus dem Wahlkreis Rastatt und die 11 Inhaber von Ausgleichsmandaten informiert.

Wenige Tage vor den Kommunalwahlen war bekannt geworden, dass es in Rastatt zu Problemen beim Versand von Briefwahlunterlagen gekommen war. Digitale Briefwahlanträge von Bürgerinnen und Bürgern der fünf Ortschaften waren nicht ordnungsgemäß verarbeitet worden, so dass der Versand von beantragten Briefwahlunterlagen nicht erfolgt war. Dennoch wurde bei den Betroffenen ein Vermerk ins Wählerverzeichnis aufgenommen, der sie wegen der beantragten Briefwahlunterlagen von der Urnenwahl ausschloss. Trotz eines Aufrufs der Stadt Rastatt konnten nicht mehr alle Betroffenen vor der Wahl erreicht werden, so dass rund 1.000 Menschen aufgrund des Fehlers von ihrem Wahlrecht keinen Gebrauch machen konnten. Diese Tatsache wurde bereits unmittelbar nach der Wahl durch insgesamt 24 Einsprüche gegenüber dem Regierungspräsidium als zuständiger Wahlprüfungsbehörde gerügt.

Damit wurde in den betroffenen Ortschaften gegen wesentliche Vorschriften der Wahlvorbereitung verstoßen. Dieser Verstoß könnte angesichts der großen Anzahl von betroffenen Wahlberechtigten auch Auswirkungen auf das Ergebnis der Wahlen gehabt haben. Da sich der Wahlrechtsverstoß auf einzelne Wahlbezirke (die fünf Ortschaften Niederbühl, Ottersdorf, Plittersdorf, Rauental und Wintersdorf) beschränkte, war die Wahl nur in diesen Bezirken für ungültig zu erklären. In der Konsequenz müssen Gemeinderat und Kreistag nun unverzüglich eine Wiederholung der Wahl in den genannten Wahlbezirken anordnen.

Insgesamt konnte trotz der teilweisen Ungültigkeitserklärung der Kommunalwahlen nicht allen Wahleinsprüchen stattgegeben werden. Teilweise mussten die Einsprüche aus formalen Gründen zurückgewiesen werden. Die Einsprechenden hatten zwar die beantragten Briefwahlunterlagen nicht bekommen, sich aber rechtzeitig um Ersatzunterlagen bemüht und konnten ihr Wahlrecht ausüben. In diesen Fällen liegt keine eigene Rechtsverletzung vor, so dass dem Einspruch nach §§ 32 ff. Kommunalwahlgesetz (KomWG) mindestens 100 Wahlberechtigte hätten beitreten müssen. Ebenfalls gerügt wurde die Durchführung der Briefwahl in der Kernstadt. Hier konnte das Regierungspräsidium aber keine ergebnisrelevanten Verstöße gegen wesentliche Wahlvorschriften feststellen. Das Prüfungsergebnis wurde allen Einsprechenden ebenfalls am 16. Juli 2024 mitgeteilt.