Pressemitteilung

Rückhalteraum Elisabethenwört - Bohrungen für Untergrunderkundungen im Rahmen der Planungen für Grundwasser-Anpassungsmaßnahmen

​Zur Erstellung der Entwurfsplanung für den Rückhalteraum Elisabethenwört sind ergänzende Untergrunderkundungen erforderlich. Der Landesbetrieb Gewässer im Regierungspräsidium Karlsruhe hat hierfür Kleinbohrungen beauftragt. Die Bohrungen werden zwischen dem 18. und 22. November 2019 im Nordwesten und Südosten der Ortslage von Rußheim auf den derzeit geplanten Trassen der Grundwasser-Anpassungsmaßnahmen durchgeführt. Dabei kann es lokal kurzzeitig zu Geräuschentwicklung und Lärmbelästigungen kommen. Der Landesbetrieb Gewässer bittet hierfür um Verständnis.

Im Rahmen der Planungen für den Rückhalteraum Elisabethenwört werden Maßnahmen für die Grundwasserhaltung (Anpassungsmaßnahmen) geplant. Diese sind für bebaute Gebiete vorgesehen, die potentiell von einer Verschlechterung betroffen wären, wenn sich der Grundwasserstand bei einem Einstau des Rückhalteraums (Retentionsfall) erhöht. Die Berechnungen des Grundwassermodells ergaben im Retentionsfall einen Anstieg des Grundwassers außerhalb des Rückhalteraumes um Zentimeter bis wenige Dezimeter.

Es ist Aufgabe des Vorhabenträgers und der Planfeststellung, Verschlechterungen zu vermeiden. Demnach dürfen durch den Einsatz des Rückhalteraums keine zusätzlichen Schaden verursachenden Grundwasseranstiege in bebauten Gebieten entstehen. Die erforderlichen Anpassungsmaßnahmen sollen grundsätzlich als unterirdische Anlagen und möglichst auf öffentlichem Grund eingerichtet werden. Beispielsweise könnten Drainageleitungen oder Schutzbrunnen zum Einsatz kommen. Die Maßnahmen wirken entweder flächig oder gezielt an einzelnen Gebäuden.
Zur Untersuchung der verschiedenen Möglichkeiten sind nun innerhalb der Ortslage Dettenheim-Rußheim die weiteren Untergrunderkundungen notwendig.

Geplanter Zeitraum der Untergrunderkundungen
Die geplanten Arbeiten werden zwischen dem 18. und 22.11.2019 erfolgen und insgesamt etwa vier bis fünf Werktage andauern. Die Bohrzeiten beschränken sich werktags jeweils auf den Zeitraum von 08:00 bis 17:00 Uhr. Pro Sondierpunkt werden etwa ein bis zwei Stunden benötigt. Vor Bohrbeginn werden die Erkundungspunkte durch die Bohrfirma vor Ort jeweils auf Kampfmittelfreiheit überprüft und freigemessen. Die wasserrechtliche Erlaubnis des Landratsamts Karlsruhe zur Niederbringung der Kleinbohrungen zur Untergrunderkundung liegt vor.

Beschreibung der Untergrunderkundungen
Im Verlauf der geplanten Drainagestränge sind 17 kleinkalibrige Sondierbohrungen (BS 01 bis BS 17) mit Durchmesser DN 50-80 mm bis in etwa vier bis sechs Meter Tiefe vorgesehen. Zur Herstellung der Sondierbohrungen werden ein Bohrgestänge mit Elektrohammer, Stromaggregat und ein kleines hydraulischen Ziehgerät verwendet. Transportiert werden die Geräte mit einem Kleinbus über vorhandene Straßen und Wege, möglichst bis unmittelbar an die Erkundungspunkte. Bei Punkten, die nicht unmittelbar an Wegen liegen, kommt zusätzlich eine kleine Transportraupe zum Einsatz. In ausgewählten Sondierlöchern werden Versickerungsversuche durchgeführt. Hierfür wird im Anschluss an die Bodenentnahme ein Standrohr in das Bohrloch eingesetzt, in dem über einen Zeitraum Wasser versickert und dabei die Versickerungsrate gemessen wird. Die Dauer eines Versickerungsversuchs hängt von der Wasserdurchlässigkeit der zu prüfenden Bodenschicht ab und dürfte zwischen weniger als einer Stunde und mehreren Stunden liegen.

Die Geräuschemission (Schallpegel) während des Bohrvorgangs beträgt kurzzeitig 80-100 dB(A) beim Bohr- und Sondiergerät, je nach Widerstand, Bohrtiefe und Untergrundbeschaffenheit. Die Ausführung einer sechs Meter tiefen Bohrsondierung dauert etwa eine Stunde. Dabei wird das Bohrgestänge jeweils meterweise mit einem Elektrohammer eingetrieben. Der Einsatz des Hammers dauert zwischen ein bis drei Minuten (je nach Untergrund) pro Meter Bohrgestänge. Dazwischen gibt es Pausen ohne wesentliche Geräuschentwicklung. In diesen wird das Gestänge wieder gezogen und das Kernrohr mit den Bodenproben geborgen, bevor die nächste Bohrung am folgenden Bohrpunkt niedergebracht. Dabei nimmt auch die Entnahme und Verpackung der Proben und Beschriftung der Behälter in Anspruch. Anschließend werden die Geräte zum nächsten Bohrpunkt transportiert und der Vorgang wiederholt sich. Der Einsatz des Hammers und damit der wesentlichen Geräuschentwicklung bleibt somit auf mehrere sehr kurze Zeitintervalle von jeweils etwa ein bis drei Minuten innerhalb der Gesamtarbeitszeit von einer Stunde je Bohrpunkt beschränkt.

Weiterführende Informationen zum Rückhalteraum Elisabethenwört
Der Rückhalteraum Elisabethenwört ist einer von 13 Rückhalteräumen des Integrierten Rheinprogramms (IRP) in Baden-Württemberg. Er soll zur Verbesserung des Hochwasserschutzes am Oberrhein geplant und gebaut werden. Das Projekt ist, wie alle IRP-Projekte am Rhein von öffentlichem Interesse und wurde in der Vergangenheit intensiv diskutiert. In einer Abwägungsentscheidung wurden im Frühjahr 2018 eine kleine Dammrückverlegung sowie die Größe und Betriebsweise des Rückhalteraumes vom Land Baden-Württemberg ausgewählt. Die Entscheidung wurde in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Um eine Dammrückverlegung auf Elisabethenwört umzusetzen, sind Baumaßnahmen notwendig. Es werden Dämme neu- und umgebaut sowie Maßnahmen zur Füllung und Entleerung des Rückhalteraums umgesetzt. In der Entwurfsplanung werden seit Frühjahr 2018 die einzelnen Maßnahmen detailliert berechnet und geplant. Nach der Entwurfsplanung wird die Genehmigungsplanung erstellt. Hierbei werden alle Planungsbereiche mit den unterschiedlichen Gutachten und dem Kartenmaterial bewertet und als Antragsunterlagen zusammengestellt. Die Einreichung des Antrags zur Planfeststellung ist in 2020 vorgesehen.

Weitere Informationen zum Rückhalteraum Elisabethenwört finden sich auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe

www.rp-karlsruhe.de

unter Themen >> Umwelt / Wasser >> Hochwasserschutz / Integriertes Rheinprogramm >> Rückhalteräume >> Elisabethenwört.

Direkter Link:

Elisabethenwört.

Fragen können per E-Mail an rhr.elisabethenwoert@rpk.bwl.de gerichtet werden.