Rückhalteraum Elisabethenwört - Durchführung von Erkundungsbohrungen und Herstellung von Grundwassermessstellen in der Ortslage Dettenheim-Rußheim und im Bereich der Aussiedlerhöfe nördlich von Elisabethenwört ab Januar 2021

Der Rückhalteraum (RHR) Elisabethenwört ist einer von 13 Rückhalteräumen des Integrierten Rheinprogramms (IRP) in Baden-Württemberg. Er soll zur Verbesserung des Hochwasserschutzes am Oberrhein gebaut werden.

Wie in unserer Pressemitteilung vom 1. Oktober 2020 informiert, müssen für die Grundwasserhaltung im Zuge der Planungen für den Rückhalteraum Elisabethenwört ergänzende Erkundungsbohrungen durchgeführt werden. Diese finden nun ab Januar 2021 statt und werden etwa vier Wochen andauern. Die Erkundungsbohrungen sind zur Konkretisierung der Planungen und zur Detailbemessung der Grundwasserhaltung erforderlich. Hierzu sind in der Ortslage Dettenheim-Rußheim und im Bereich der Aussiedlerhöfe nördlich von Elisabethenwört, Bohrungen mit geringer Tiefe und Durchmesser (Kleinbohrungen) an den derzeit geplanten Brunnenstandorten sowie die Herstellung von vier Grundwasser-Messstellen inklusive Pumpversuchen vorgesehen.

Vor Beginn der Arbeiten ist bei in der Nähe liegenden Gebäuden eine Beweissicherung des Ist-Zustandes durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen vorgesehen. Das Konzept zur Durchführung der Beweissicherung wurde im Vorfeld mit dem Wasserrechtsamt im Landratsamt Karlsruhe und – für die Ortslage Rußheim – mit der Gemeinde Dettenheim abgestimmt. Dabei werden Gebäude im Vorfeld auf eventuell vorhandene Bauwerksschäden im Rahmen einer Ortsbegehung außen und innen begutachtet. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Anlieger mit einem Schreiben über die bevorstehenden Bohrungen informiert.

Bei der Durchführung der Arbeiten kann es lokal zu Geräuschentwicklungen und Lärmbelästigungen kommen. Der Landesbetrieb Gewässer im Regierungspräsidium Karlsruhe bittet hierfür um Verständnis.

Hintergrundinformationen:
Die Insel "Elisabethenwört", auf Gemarkungsflächen der Gemeinde Dettenheim OT Rußheim sowie der Städte Philippsburg und Germersheim gelegen, wird vom Rhein und dem Rußheimer Altrhein umschlossen. An diesem Standort soll im Rahmen des Integrierten Rheinprogramms (IRP) ein Rückhalteraum (RHR) von mindestens 11,9 Millionen Kubikmeter geschaffen werden. Vorhabenträger ist das Land Baden-Württemberg, vertreten durch den Landesbetrieb Gewässer im Regierungspräsidium Karlsruhe.

Ausgehend von Voruntersuchungen im Jahr 1992 wurden die Vorplanungsarbeiten für den Rückhalteraum im Jahr 2015 wieder aufgenommen und bis 2017 umfangreiche Variantenuntersuchungen durchgeführt. Im Ergebnis des Variantenvergleichs wurde im Februar 2018 vom Vorhabenträger die Variante „Dammrückverlegung klein“ als Vorzugsvariante ausgewählt und die Vorplanungsphase abgeschlossen. Für diese Variante, die eine Gesamtfläche von etwa 400 Hektar umfasst, wird aktuell die Entwurfs- und Genehmigungsplanung erarbeitet. Für die notwendige Grundwasserhaltung im Fall eines Einstaus bei Hochwasser sind nun weitergehende Untergrunderkundungen notwendig, um die herzustellenden Brunnen im nächsten Planungsschritt optimal dimensionieren zu können.

In diesem Zusammenhang werden vier der insgesamt neun anstehenden Bohrungen zu Grundwasser-Messstellen ausgebaut. Hierbei ist auch die Durchführung von Pumpversuchen erforderlich. Acht dieser Erkundungspunkte liegen im Bereich der Ortslage Dettenheim-Rußheim und einer im Bereich der Aussiedlerhöfe auf Gemarkung Philippsburg-Huttenheim nördlich der Insel Elisabethenwört. An dieser Stelle soll eine der vier geplanten Grundwassermessstellen hergestellt werden. Die nun vorgesehenen ergänzenden Erkundungen werden von dem beauftragten Objektplaner, der Arbeitsgemeinschaft Unger Ingenieure GmbH / CDM Smith Consult GmbH, vorbereitet und koordiniert.

Beschreibung der Untergrunderkundungen
Die Erkundungsbohrungen an den möglichen Brunnenstandorten sind mit einer vorläufigen Eindringtiefe von etwa 15 Meter unter Geländeoberkante mit einem Bohrdurchmesser von 176 Millimeter geplant. Zum Ausbau als Grundwassermessstelle wird die dafür vorgesehenen Bohrung mit Bohrdurchmesser 324 Millimeter aufgebohrt und zu einer 5-Zoll-Messstelle (DN 125) ausgebaut. Die geplanten Bohransatzpunkte und Standorte der Grundwasser-Messstellen sind in den beigefügten Lageplänen (siehe Anlage) dargestellt.

Beweissicherung
Die Ortsbegehungen zur Beweissicherung schließen sowohl den Innen- als auch den Außenbereich aller Gebäudeteile ein, die im Grundbuch eingetragen sind. Der Einsatz von Hilfsmitteln für höher gelegene Schadensstellen sowie das Verrücken von Möbeln etc. sind nicht vorgesehen. Bei festgestellten Rissen kommt ein hierfür geeignetes Verfahren zum Einsatz, um eine etwaige verstärkte Rissbildung dokumentieren zu können. Der Zeitaufwand für die Begehung beträgt für ein durchschnittliches Wohngebäude je nach Zustand etwa ein bis vier Stunden. Die Durchführung der Beweissicherung kann nur erfolgen, wenn der Zugang zu den genannten Bereichen gewährt wird. Mit der Beweissicherung wird den Anliegern die Möglichkeit eröffnet, nach Abschluss der Arbeiten Schäden, die wider Erwarten durch die Arbeiten entstanden sein sollten, anzumelden und nachzuweisen. Die Beweissicherung wird durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen durchgeführt. Die Dokumentation erfolgt mittels Fotos und einer tabellarischen verbalen Beschreibung, zusammengestellt in Berichtsform für jedes untersuchte Objekt. Den Anliegern wird nach Abschluss ein Exemplar der Dokumentation ausgehändigt. Ihnen entstehen im Zusammenhang mit diesem Verfahren keine Kosten. Nach Beendigung der Arbeiten wird durch eine erneute Begehung derselben Gebäude geprüft, ob es objektiv feststellbare oder reklamierte Veränderungen gibt. Sollten wider Erwarten Veränderungen festgestellt werden, wird für betroffene Objekte eine detaillierte Beurteilung angefertigt. Die Darstellung dieser Beobachtungen erfolgt in einem Differenzgutachten auf der Grundlage der Erstbegehung.

Erkundungsbohrungen und mögliche Lärmentwicklung
Bei den Erkundungsbohrungen und dem teilweisen Ausbau zu Grundwassermessstellen wird das Trockenbohrverfahren mittels Rammschappe eingesetzt. Dazu treibt ein am Seilzug hängender Drucklufthammer eine mit ihm an seinem unteren Ende verbundene Rammschappe in das Erdreich ein. Die Arbeiten dauern pro Standort etwa einen Arbeitstag. Der lärmerzeugende Vorgang umfasst im Verlauf eines Arbeitstages mehrfach über ca. 5 bis 15 Minuten Schläge der Ramme, dazwischen ist dies auf das Laufen des Generators reduziert. Der abschließende Ausbau zur Grundwassermessstelle umfasst ebenfalls einen Arbeitstag, erfolgt im Wesentlichen jedoch ohne größere Geräuschentwicklung.

Pumpversuche an einzelnen Standorten
Im Anschluss wird an vier Standorten (siehe Lagepläne) ein Pumpversuch durchgeführt, um weitere Erkenntnisse u.a. zu Durchlässigkeiten der grundwasserführenden Schichten zu gewinnen. Dieser besteht aus einem Stufenpumpversuch, bei dem in einem gewissen Zeitraum die Förderrate stufenweise erhöht wird. Hieraus lässt sich die mögliche Fördermenge eines Brunnens am vorgesehenen Standort ableiten und der Brunnen entsprechend dimensionieren. Die Förderrate beträgt maximal 5 l/s über eine Dauer von insgesamt 12 Stunden. Die Absenkraten des Grundwasserspiegels bewegen sich um die jeweiligen Brunnen im natürlichen Schwankungsbereich des Grundwassers. Vor Bohrbeginn sind die Erkundungspunkte jeweils durch die Bohrfirma vor Ort auf Kampfmittelfreiheit zu überprüfen und freizumessen.

Weitere Informationen zum Rückhalteraum Elisabethenwört finden sich auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe.